Dr. iur. Claudia Mareck

18. Juni 20191 Min.

Neuer Diagnoseschlüssel ICD-11

Weltweit dient der ICD-Schlüssel (internationale medizinische Klassifikation der Krankheiten, International Classification of Diseases) der Verschlüsselung von Diagnosen. Aktuell wird die ICD-10 der WHO (World Health Organization) angewandt, welche Grundlage für die Kodierung der Todesursachen zur Erstellung einer internationalen Statistik ist. Die modifizierte Version ICD-10-GM (German Modification) dient zum einen der Kodierung der Morbidität und wird zum anderen z.B. im Rahmen der Entgeltsysteme zur Abrechnung stationärer (G-DRG) und ambulanter (EBM) Leistungen, der Qualitätsberichte der Krankenhäuser oder für den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich der Krankenkassen eingesetzt. Die ICD-11 wurde im Mai 2019 auf der WHA72 (72. Weltgesundheitsversammlung, World Health Assembly) nach jahrelanger Entwicklung, an welcher auch das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) beteiligt war, verabschiedet. Sie umfasst 55.000 Krankheiten, Symptome und Verletzungsursachen und soll am 01.01.2022 in Kraft treten. Hieran schließt sich eine fünfjährige Übergangszeit zur Anpassung an die nationalen Systeme an. Wann die ICD-11 konkret in Deutschland eingeführt wird, ist daher derzeit noch unklar. Es wird eine kleinteilige Evaluierung des Umstiegs von der ICD-10 auf die ICD 11 erforderlich sein, um alle systemrelevanten Auswirkungen erfassen zu können. Neu sind nicht nur die flexiblere Struktur und der Aufbau der ICD, sondern auch Anpassungen an die Bedürfnisse digitaler Gesundheitssysteme sowie die Einbindung digitaler Tools und Plattformen.