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  • AutorenbildClaudia Mareck

GBA: Förderentscheidung zum Innovationsfonds getroffen

Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) entschied am 20.10.2016 über die Projekte zu neuen Versorgungsformen in der GKV, welche mit Mitteln des Innovationsfonds gefördert werden. Für das Jahr 2016 steht eine Fördersumme von 225 Mio. Euro zur Verfügung, nach Angaben des GBA belaufen sich die gestellten Förderanträge auf insgesamt 880 Mio. Euro. Bei der notwendigen Auswahl sollen alle in den Förderbekanntmachungen benannten Bereiche berücksichtigt worden sein. Diese betreffen Versorgungsmodelle in strukturschwachen oder ländlichen Gebieten, Modellprojekte zur Arzneimitteltherapie sowie Arzneimitteltherapiesicherheit, Versorgungsmodelle unter Nutzung von Telemedizin, Telematik und E-Health sowie Versorgungsmodelle für spezielle Patientengruppen. Die jeweiligen Antragsteller erhalten nun Nachricht über die Auswahl oder Nichtauswahl sowie ggfs. den Fördermittelbescheid. Es bleibt abzuwarten, ob die erlassenen Fördermittelbescheide wirksam oder bspw. durch abgelehnte Antragsteller angegriffen werden. Eine Veröffentlichung der geförderten Vorhaben auf den Internetseiten des Innovationsausschusses ist ebenso beabsichtigt wie die Entscheidung über eine weitere Förderrunde Anfang des Jahres 2017.

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