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AutorenbildDr. iur. Claudia Mareck

Die nächsten ASV-Indikationen stehen an

Gemäß § 116b Abs. 4 SGB V regelt der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) in einer Richtlinie das Nähere zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung.

Die ASV-RL sieht die Konkretisierung der ASV in den Anlagen 1 bis 3 vor. Insofern beschließt der GBA am 21.12.2017 zu den weiteren Konkretisierungen

[if !supportLists] · urologische Tumore (Anlage 1 1.a der ASV-Richtlinie,

Ergänzung Tumorgruppe 3) und

[if !supportLists]· Morbus Wilson (Anlage 2 der ASV-Richtlinie,

Ergänzung Buchstabe h).

Allerdings ist der Beschluss zu Morbus Wilson auf der Tagesordnung des GBA wieder gestrichen worden, so dass voraussichtlich lediglich über die urologischen Tumore Beschluss gefasst wird. In dieser Sitzung soll auch über den Appendix für die rheumatologischen Erkrankungen beschieden werden. Den Grundbeschluss zur Rheumatologie hatte der GBA bereits am 15.12.2016 gefasst. Als weitere Konkretisierung stehen voraussichtlich im Quartal 2/2018 die seltenen autoimmunen Lebererkrankungen an. Als nächste Tumorgruppe werden wahrscheinlich die Tumoren der Haut in den Blick genommen.

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