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Dr. med. INKEN KUNZE

Rechtsanwältin und Ärztin

Fachanwältin für Medizinrecht

Beratungsschwerpunkte und Tätigkeiten

Rechtsanwältin Dr. med. Inken Kunze hat bereits mit dem Abschluss ihres Studiums der Rechtswissenschaften und parallel zum Referendariat ihre Tätigkeit im Medizinrecht aufgenommen. Sie ist seit 2006 zugelassene Rechtsanwältin und seit 2010 Fachanwältin für Medizinrecht. Von Anbeginn ihrer juristischen Tätigkeit bearbeitete sie den Bereich des Haftungsrechts für Ärzte und Krankenhäuser und im Bereich des Krankenhausrechts vor allem Mandate mit Abrechnungsfragen für Krankenhäuser. In diesen Bereichen hat sie mittlerweile mehrere Tausend Mandate betreut. Viele Krankenhäuser gehören bereits seit Anbeginn ihrer rechtsanwalt-lichen Tätigkeit zu ihrem Mandantenkreis. Darüber hinaus berät und vertritt Rechtsanwältin Dr. Kunze Krankenhäuser zu Fragen des Leistungsspektrums, private Krankenhäuser in Fragen der Vertragsgestaltung und Leistungsabrech-nung sowie Krankenhäuser und Ärzte auch in strafrechtlichen Angelegenheiten.

Aufgrund ihrer vorherigen Tätigkeit als Ärztin in einem Krankenhaus der Maximal-versorgung kennt Frau Dr. Kunze die Strukturen und Abläufe in diesem Bereich der Patientenversorgung besonders gut. Ihre Mandanten schätzen die zusätzliche medizinische Kompetenz und die Zusammenführung juristischer und medizinischer Sachverhalte. Aufgrund ihrer oftmals langjährigen Zusammenarbeit mit einzelnen Krankenhäusern kann Rechtsanwältin Dr. Kunze diesen auch häufig beratend hin-sichtlich bestehender und zukünftiger Leistungsstrukturen zur Seite stehen.

Rechtsanwältin Dr. Kunze ist seit langen Jahren Referentin des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) für die Bereiche Risikomanagement, Haftung und
Ver-gütungsangelegenheiten von Krankenhäusern.

Vita

  • Gründungspartnerin KMH Medizinrecht seit 2018

  • Equity-und Gründungspartnerin rehborn.rechtsanwälte GbR,
    Dortmund (2012 bis 2017)

  • Non-Equity Gesellschafterin Sozietät Dr. Rehborn Rechtsanwälte,
    Dortmund (2009 bis 2012)

  • Fachanwältin für Medizinrecht seit 2010

  • Rechtsanwältin Sozietät Dr. Rehborn, Dortmund (2006 bis 2008)

  • Rechtsanwältin seit 2006

  • Referendariat am Landgericht Dortmund; juristische Mitarbeiterin Sozietät
    Dr. Rehborn Rechtsanwälte (2004 bis 2006)

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum

  • humanmedizinische Dissertation 1998 (Titel: „Die Induktion der terminalen Zelldifferenzierung durch HMBA – Expression von SmN, coxIII und RAP“) an der RWTH Aachen, Prof. Dr. Dr. H. Greiling, Institut für Klinische Chemie und Pathobiochemie

  • Ärztin der Abteilung Chirurgie und Unfallchirurgie (Leitung Prof. Muhr) der Universitätsklinik und Berufsgenossenschaftlichen Klinik Bergmannsheil Bochum (1996 bis 1999)

  • Studium der Humanmedizin RWTH Aachen (1989 bis 1996)

  • geboren 1970

 

Mitgliedschaften

  • Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein

  • Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen e. V. (GRPG)

  • Rechtsanwälte im Medizinrecht e. V.      

 

Ausgewählte Mandate

  • dauerhafte Beratung und Vertretung diverser Krankenhausträger außer-gerichtlich sowie in sozialgerichtlichen und zivilgerichtlichen Abrechnungs-streitigkeiten zwischen Krankenhaus, gesetzlicher oder privater Kranken-versicherung, Patienten als Selbstschuldner, ausländischen Patienten und Asylbewerbern

  • dauerhafte Beratung und Vertretung von Krankenhäusern und Ärzten sowie Zahnärzten in haftungsrechtlichen Fragestellungen und Verfahren vor den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten

  • Betreuung strafrechtlicher Mandate im Ermittlungs- und Hauptverfahren bei strafrechtlichen Vorwürfen im Bereich Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge und fahrlässige Tötung sowie Abrechnungsbetrug

  • Beratung von Krankenhausträgern zu Krankenhausplanung, Wahlleistungen, ambulanten Operationen

  • Beratung und Vertretung eines Krankenhausträgers bezüglich der Leistungs-erbringung und -abrechnung speziell bezogen auf ein belegärztliches Krankenhaus und die multimodale nichtoperative Komplexbehandlung des Bewegungssystems (OPS 8-977)

  • Beratung und Vertretung verschiedener Krankenhäuser bezüglich der Leistungserbringung der multimodalen nichtoperativen Komplexbehandlung des Bewegungssystems (OPS 8-977) und multimodalen Schmerztherapie (OPS 8-918)

  • Beratung privates Krankenhaus (§ 30 GewO) mit Vertragsgestaltungen und Beratung sowie Vertretung in Abrechnungs- und Beihilfefragen

Kontakt

T +49 231 589373-23

F +49 231 589373-29

i.kunze@kmh-medizinrecht.de

Assistentin 

Julia Cortner

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