
Dr. iur. CLAUDIA MARECK
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht
Lehrbeauftragte der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
Beratungsschwerpunkte und Tätigkeiten
Seit über 15 Jahren berät und vertritt Rechtsanwältin Dr. iur. Claudia Mareck bundesweit ausschließlich Leistungserbringer im Gesundheitswesen, vorrangig Krankenhausträger sämtlicher Trägerschaften und Versorgungsstufen sowie Vertragsärzte. Aufgrund der fundierten Branchenerfahrung bildet das Krankenhausrecht einen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit. Im Rahmen der Schnittstellen zum ambulanten Sektor ist sie ebenfalls im Vertragsarztrecht zu Hause, so z. B. bei Gründung und Erweiterung Medizinischer Versorgungszentren, Übergabe und Übernahme von Vertragsarztpraxen nebst gesellschaftsrechtlichen Gestaltungen inklusive steuerlicher Belange.
Durch die sektorenübergreifende Beratung hat sich ein weiterer Schwerpunkt ausgebildet: Digitalisierung im Gesundheitswesen. Hier berät Dr. Mareck Leistungserbringer rund um das Thema E-Health (z.B. zu Telemedizin) sowie Start-ups bei der Etablierung von Gesundheits-Apps im Markt.
Hinzu tritt die besondere Expertise im Kartellrecht im Gesundheitswesen, dokumentiert durch zahlreiche kartellrechtliche Beratungen zu Krankenhausfusionen und -kooperationen und ihre diesbezügliche Dissertation zu Krankenhausfusionen.
Rechtsanwältin Dr. Mareck ist seit dem Jahr 2010 Lehrbeauftragte der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster für den Bereich Medizinrecht, Referentin beim Deutschen Krankenhausinstitut (DKI), hielt über einhundert Krankenhausvorträge bzw. Schulungen und publiziert regelmäßig zu ihren Beratungsschwerpunkten.
Die Mandanten schätzen insbesondere die oftmals langfristige Beratung und die damit verbundene Kenntnis der internen Strukturen und Leistungsspektren in Krankenhaus und Arztpraxis sowie das Aufzeigen von rechtlich begleiteten Entwicklungspotentialen.
Vita
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Gründungspartnerin KMH Medizinrecht seit 2018
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Equity- und Gründungspartnerin rehborn.rechtsanwälte GbR, Dortmund (2012 bis 2018, davon 2012 bis 2014 geschäftsführende Gesellschafterin)
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Rechtsanwältin Curacon Wirtschaftsprüfungs- und Rechtsanwaltsgesellschaft, Münster (2008 bis 2012), Leiterin der Dezernate Medizinrecht und Kartellrecht im Gesundheitswesen
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Fachanwältin für Medizinrecht seit 2011
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Lehrbeauftragte der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und Dozentin für den Master-Studiengang Medizinrecht seit 2010, u.a. Betreuung der Masterarbeiten „Vor- und Nachteile einer sachlichen Krankenhausmarktab-grenzung anhand von DRGs“ (Kartellrecht), „Sicherstellung des universitären Status einer Uniklinik“ (Krankenhausrecht), „Unionsrechtskonformes Aus-schreibungsdesign für die Vergabe von Monopoldienstleistungskonzessionen bei Universitätsklinika“ (Vergaberecht), "Datenschutz in der Arztpraxis" (E-Health), "Datenschutz für Betreiber digitaler Gesundheitsanwendungen am Beispiel Diabetesmanagement" (E-Health)
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Rechtsanwältin Sozietät Dr. Rehborn, Dortmund (2006 bis 2008)
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Rechtsanwältin seit 2006
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Referendariat am Landgericht Münster
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Studium der Rechtswissenschaften und Publizistik an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
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geboren 1973
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Dissertation zum Thema „Kartellrechtliche Fusionskontrolle im Krankenhausmarkt – Eine kartellrechtliche Bewertung unter krankenhausrechtlichen Gesichtspunkten“ an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Rechtsphilosophie und Medizinrecht, Prof. Dr. Gutmann M. A., abgeschlossen mit summa cum laude und veröffentlicht im NOMOS Verlag, Schriftenreihe Kartell- und Regulierungsrecht
Mitgliedschaften
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Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein
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Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen e. V. (GRPG)
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Deutscher Fachjournalisten-Verband, Ressort Medizinjournalismus
Qualifikationen
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Zertifikat Beratung Krankenhauszukunftsfonds (2021) – Berechtigung nach § 21 Abs. 5 Satz 1 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV), Nachweis zur Eignung Feststellungen zu treffen, ob Maßnahmen im Rahmen des Krankenhauszukunftsfonds die Voraussetzungen für die Gewährung von Fördermitteln erfüllen
Bewertungen
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TOP Anwältin Medizinrecht: Dr. Claudia Mareck zählt zu den besten Anwälten im Ranking für Kliniken, Ärzte und Versicherer – das ist das Ergebnis einer Untersuchung des Handelsblatt Research Institute im Auftrag der WirtschaftsWoche. Insgesamt analysierten die Experten 418 Medizinjuristen aus 100 Kanzleien, 2019.
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„guter Überblick im Krankenhausrecht“, JUVE Handbuch
Wirtschaftskanzleien 2017/2018 -
„Lob von Wettbewerbern für ihre hohe Kompetenz“, JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2016/2017
Ausgewählte Mandate
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Dauerberatung von Krankenhausträgern zu Krankenhausplanung, Krankenhausfinanzierung, Chefarztrecht, Wahlleistungen, Ermächtigungen, Belegarztwesen, ambulantem Operieren, ambulanter spezialfachärztlicher Versorgung (ASV), Krankenhausapotheken
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Beratung zu MVZ-Gründungen, Kauf und Abgabe von Arztpraxen
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Beratung zu sektorenübergreifenden Kooperationen zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten
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Start-ups zur Einführung von Gesundheits-Apps
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Beratung zum Korruptionsstraftatbestand im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b StGB)
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Compliance-Analyse Krankenhausträger inkl. Vertragssichtung und Identifizierung der Risiken
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Krankenhausfinanzierung: Vertretung im Rahmen einer Verwendungsnachweis-Prüfung (Krankenhausneubau) mit angedrohter Rückforderung in zweistelliger Millionenhöhe wegen nicht zweckentsprechender Verwendung der Fördermittel
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Projektsteuernde Transaktionsberatung z. B. bei Verschmelzungsprozess von vier Krankenhausgesellschaften auf eine Krankenhausholding, vgl. https://www.juve.de/nachrichten/deals/2014/10/bremen-kommunale-kliniken-mithilfe-regionaler-kanzleien-verschmolzen
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Fusionskontrollverfahren bei Krankenhauszusammenschlüssen sowohl im Vor- als auch im Hauptprüfverfahren sowie Vertretung des Trägers bei der bislang einzig erteilten Ministererlaubnis im Krankenhausmarkt, vgl. https://www.juve-verlag.at/nachrichten/deals/2008/05/uniklinik-greifswald-erwirbt-krankenhaus-wolgast
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Abstimmung mit Bundeskartellamt bei Kooperationsverträgen zwischen Krankenhäusern unter dem Gesichtspunkt des Kartellverbots nach § 1 GWB
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Begleitung der deutschlandweit ersten MZEB-Ermächtigung, § 119c SGB V, inklusive Verhandlung der Vergütungsvereinbarung mit den Kostenträgern
Assistentin
Kathrin Siegrist
