Stephan Grundmann

28. März 20222 Min.

Widerruf der Weiterbildungsbefugnis bei wiederholter Falschbescheinigung in Weiterbildungszeugnissen

Das Verwaltungsgericht Minden hat mit Urteil vom 07.12.2021 (Az.: 7 K 1887/20) die Klage eines Chefarztes abgewiesen, dem die Ärztekammer Westfalen-Lippe seine Weiterbildungsbefugnis für die Basisweiterbildung Chirurgie unter anderem für die Facharztkompetenz Orthopädie und Unfallchirurgie entzogen hatte. Der weiterbildungsbefugte Kläger hatte mehrfach nachweislich falsche Angaben in Weiterbildungszeugnissen bescheinigt. So bescheinigte er etwa einem Weiterbildungsassistenten, dass dieser unter seiner Leitung auch Untersuchungs- und Behandlungsmethoden eigenständig durchgeführt habe, die der Weiterbildungsassistent nach seinen eigenen Angaben in Libyen durchgeführt haben will. Auch nach entsprechender Belehrung der beklagten Ärztekammer habe der Kläger in grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Weise gegen die Pflicht zur ordnungs- und wahrheitsgemäßen Ausstellung von Zeugnissen verstoßen. Dies konnte zur Überzeugung der erkennenden Richter dem Kläger auch noch in zwei weiteren Fällen nachgewiesen werden, in denen er seine Weiterbildungsbefugnis bewusst überschritt, da er den Assistenten Fallzahlen aus benachbarten Fachgebieten bescheinigte, die nicht von seiner Basisweiterbildungsbefugnis umfasst waren.

Die Ärztekammer hatte demnach die Weiterbildungsbefugnis zu entziehen, da Zweifel an der persönlichen Eignung des Klägers bestanden und weiter bestehen, die nicht ausgeräumt werden konnten. Diese Zweifel lagen nach Ansicht der Richter bereits im Zeitpunkt der Entscheidung der Ärztekammer vor und bestanden auch bis zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung des Verwaltungsgerichts fort. Ebenso kam das Gericht zu der Prognose, dass es dem Kläger wohl auch zukünftig an der persönlichen Eignung fehlen werde, insbesondere da er im gesamten Verfahren keine Einsicht in Bezug auf sein Fehlverhalten gezeigt habe.

Auch wenn einzelne Bekundungsmängel in Weiterbildungszeugnissen sicherlich nicht direkt zu einem Verlust der Weiterbildungsermächtigung führen, so wurde im vorliegenden Fall dem Kläger insbesondere sein unkooperatives und uneinsichtiges Verhalten zum Verhängnis. Das Urteil zeigt dabei auf, welch hohen Stellenwert die Weiterbildungszeugnisse im System der ärztlichen Weiterbildung einnehmen. Die Ärztekammern müssen sich dabei auf die Richtigkeit der Dokumentation der Weiterbildungsbefugten verlassen können. Ist dies nicht mehr der Fall, ist den Weiterbildungsbefugten ihre Ermächtigung zur Weiterbildung zu entziehen.

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