Anna Katharina Jansen, LL.M. (MedR)
29. Juni 20221 Min.
Aufgrund der aktuellen Entwicklung der SARS-CoV2-Pandemie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung zum 01.06.2022 auslaufen lassen. Damit kann eine Krankschreibung nun entweder nur nach persönlicher Vorstellung in der Arztpraxis oder im Rahmen der Videosprechstunde ausgestellt werden.
Der G-BA macht aber in seiner Pressemitteilung vom 30.05.2022 deutlich, dass aktuell ausgelaufene Sonderregelungen wieder aktiviert werden, sollte das Pandemiegeschehen dies erfordern.
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