Stephan Grundmann

7. Nov. 20222 Min.

Abschaffung der extrabudgetären Vergütung bei Behandlung von Neupatienten

Aktualisiert: 30. Nov. 2022

Der Bundestag hat in dritter Lesung am 20.10.2022 das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz beschlossen (wir berichteten). Der Gesetzgeber will unter anderem Einsparpotentiale durch Abschaffung der extrabudgetären Vergütung im Rahmen der Behandlung von „Neupatienten“ heben. Die erst mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz im Jahr 2019 eingeführte Regelung sollte zu einer schnelleren Terminvergabe für Patienten führen, die innerhalb der letzten zwei Jahre nicht von der Praxis versorgt wurden. Da der Gesetzgeber den beabsichtigten Effekt durch das Gesetz als nicht erreicht ansieht, lässt er diese Regelung zum Ende des Jahres 2022 auslaufen. Hingegen will er zunächst an der extrabudgetären Vergütung von Leistungen, die im Rahmen einer offenen Sprechstunde erbracht werden, festhalten. Allerdings soll auch hier bis zum 30.09.2024 evaluiert werden, ob die extrabudgetäre Vergütung einen positiven Effekt auf eine angestrebte zeitnahe Terminvergabe hat. Nur wenn dieser Effekt nachgewiesen werden kann, soll die extrabudgetäre Vergütung von offenen Sprechstunden über das Jahr 2024 hinaus aufrechterhalten werden.

Eine gewisse Kompensation für den Wegfall der Neupatientenregelung sollen die Vertragsärzte durch die Zuschläge bei Terminvermittlung durch die Terminservicestellen oder durch den Hausarzt erfahren. Dabei soll der Anreiz hochgehalten werden, möglichst zeitnah angefragte Termine anzubieten. Ab dem 01.01.2023 sollen daher für durch die Servicestelle vermittelte Akutfälle, die spätestens am Folgetag behandelt werden, mit einem Zuschlag von 200 Prozent auf die jeweiligen Versicherten- bzw. Grundpauschale honoriert werden. Vermittelte Behandlungen bis zum 4. Tag werden mit einem Zuschlag von 100 Prozent, Behandlungen bis zum 14. Tag mit 80 Prozent und bis zum 35. Tag mit 40 Prozent der entsprechenden Pauschale vergütet. Die Regelungen gelten, mit Ausnahme der Akutfälle, auch für Vermittlungen durch den Hausarzt, der zukünftig 15 Euro statt 10 Euro für eine erfolgreiche Vermittlung an einen Facharzt erhält. Die Vergütung erolgt weiterhin extrabudgetär. Einzelheiten werden zeitnah im EBM geregelt werden.

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