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  • AutorenbildDr. med. Stefan Hübel

Zwerchfelllähmung durch chiropraktische Behandlung gänzlich unwahrscheinlich

Die Beklagte hatte bei der Klägerin eine chiropraktische Behandlung durchgeführt, ohne vorher ausreichende Anamnese zu erheben, noch wurde eine umfangreiche klinische Untersuchung vorgenommen. Ist das Landgericht noch von einen einfachen Befunderhebungsfehler ausgegangen, geht das Oberlandesgericht Hamm Urteil vom 15.03.2016 (Az. 26 U 137 / 15) sogar von einem groben Befunderhebungsfehler aus. Die Durchführung der chiropraktischen Behandlung trotz der unterlassenen Befunderhebung, wertet der Senat nicht als eigenständigen Behandlungsfehler. Letztendlich kann es im vorliegenden Fall jedoch dahin stehen, so der Senat weiter, ob ein grober Behandlungsfehler in Form eines groben Befunderhebungsfehlers vorliegt oder nicht, ebenso die Frage, ob die Befunderhebung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu einem reaktionspflichtigen Befund geführt hätte. Unabhängig davon, dass schon nicht nachweisbar ist, ob überhaupt eine Schädigung des Nervus phrenicus vorliegt, ist es nahezu ausgeschlossen, dass die hier durchgeführte chiropraktische Maßnahme zu einer vermeintlichen Nervenschädigung geführt hat. Im vorliegenden Fall ist eine Mobilisation im Bereich des Thorax- und der Halswirbelsäule durchgeführt worden, eine Schädigung des Nervus phrenicus in diesem Bereich durch diese Maßnahme ist allenfalls theoretisch möglich. Der Sachverständige wertete die Wahrscheinlichkeit für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der vermeintlichen Schädigung des Nervus phrenicus mit deutlich unter 1 %. Der Sachverständige bezeichnete das Auftreten einer derartigen Schädigung als absolute Rarität. Der Senat sieht unter diesen Voraussetzungen, selbst bei Unterstellung einer Beweislastumkehr, den Nachweis von Seiten der Beklagten, dass kein Ursachenzusammenhang mit einer vermeintlichen Nervus phrenicus-Schädigung gegeben ist, als geführt an. Ob überhaupt eine Schädigung des Nervus phrenicus vorliegt, kann im vorliegenden Fall dahinstehen.

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