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AutorenbildDr. iur. Claudia Mareck

Neue Pflegepersonaluntergrenzen gelten ab 01.02.2021

Die zunächst mit Wirkung zum 01.01.2021 geplanten Anpassungen der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) für die pflegeintensiven Bereiche der Fachabteilungen Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie, Kinder- und Jugendmedizin sowie pädiatrische Intensivmedizin (wir berichteten) werden um vier Wochen verschoben. Sie werden wie einige weitere Änderungen erst zum 01.02.2021 wirksam. Die Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegeintensiven Bereichen in Krankenhäusern für das Jahr 2021 ist am 13.11.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl. I 2020, 2357). § 6 PpUGV regelt die Grenzen wie folgt:

  • Intensivmedizin bis zum 31.12.2021: Tagschicht: 2,5 zu 1; Nachtschicht: 3,5 zu 1;

  • Intensivmedizin und pädiatrische Intensivmedizin ab dem 01.02.2021: Tagschicht: 2 zu 1, Nachtschicht 3 zu 1;

  • Geriatrie: Tagschicht: 10 zu 1; Nachtschicht: 20 zu 1;

  • allgemeine Chirurgie und Unfallchirurgie ab dem 01.02.2021: Tagschicht: 10 zu 1; Nachtschicht: 20 zu 1;

  • Innere Medizin und Kardiologie ab dem 01.02.2021: Tagschicht: 10 zu 1; Nachtschicht: 22 zu 1;

  • Herzchirurgie ab dem 01.02.2021: Tagschicht: 7 zu 1, Nachtschicht: 15 zu 1;

  • Neurologie ab dem 01.02.2021: Tagschicht: 10 zu 1, Nachtschicht: 20 zu 1 ;

  • neurologische Schlaganfalleinheit ab dem 01.02.2021: Tagschicht: 3 zu 1, Nachtschicht: 5 zu 1;

  • Pädiatrie ab dem 01.02.2021: Tagschicht: 6 zu 1, Nachtschicht: 10 zu 1.


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