top of page
AutorenbildAnna Katharina Jansen, LL.M. (MedR)

Datenschutz: Auch Bagatellschäden begründen Schadensersatzanspruch

Am 04.05.2023 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH; Az. – C – 300/21), dass der Schadensersatzanspruch gemäß Art. 82 Abs. 1 DS-GVO nicht voraussetzt, dass der durch die Verletzung der DS-GVO entstandene Schaden einen gewissen Grad der Erheblichkeit aufweisen muss. Davon ging die Rechtsprechung hier in der Bundesrepublik teilweise aus und lehnte Schadensersatzansprüche wegen fehlendem Überschreiten der Bagatellgrenze ab (vgl. für eine Bagatellgrenze z.B. OLG Dresden, Urteil vom 11.06.2019, Az. 4 U 760/19; gegen eine Bagatellgrenze aber OLG Hamm, Urteil vom 20.01.2023, Az. 11 U 88/22).

Diesbezüglich herrscht nun Klarheit. Der EuGH hat in seiner Entscheidung deutlich gemacht, dass der Schadensersatzanspruch nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO keine Erheblichkeitsgrenze kennt. Damit stellen auch sog. Bagatellschäden, d.h. jede individuell empfundene Unannehmlichkeit, einen ersatzfähigen Schaden dar.

Für die deutsche Gerichtsbarkeit dürfte nun davon auszugehen sein, dass die Erheblichkeit der Verletzung jedenfalls im Rahmen der Schadensersatzbemessung Berücksichtigung finden wird. Im Urteil des OLG Hamm blieb es z.B. bei einem Schadensersatz in Höhe von 100,00 € für eine per E-Mail übersandte Excel-Datei.


Comments


NEWSLETTER ABONNIEREN

Ich willige in die Verarbeitung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung ein.

Wenn Sie den auf der Webseite angebotenen Newsletter beziehen möchten, benötigen wir von Ihnen eine E-Mail-Adresse. Diese Daten verwenden wir ausschließlich für den Versand der angeforderten Informationen und Angebote.

Als Newsletter Software wird Newsletter2Go verwendet. Ihre Daten werden dabei an die Newsletter2Go GmbH übermittelt. Newsletter2Go ist es dabei untersagt, Ihre Daten zu verkaufen und für andere Zwecke als für den Versand von Newslettern zu nutzen. Newsletter2Go ist ein deutscher, zertifizierter Anbieter, welcher nach den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes ausgewählt wurde.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.newsletter2go.de/informationen-newsletter-empfaenger/

Die erteilte Einwilligung zur Speicherung der Daten, der E-Mail-Adresse sowie deren Nutzung zum Versand des Newsletters können Sie jederzeit widerrufen, etwa über den "Abmelden"-Link im Newsletter.

Die datenschutzrechtlichen Maßnahmen unterliegen stets technischen Erneuerungen. Aus diesem Grund bitten wir Sie, sich  in regelmäßigen Abständen durch Einsichtnahme in unsere Datenschutzerklärung zu informieren.

NEWS ARCHIV

bottom of page