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  • AutorenbildDr. iur. Claudia Mareck

Covid 19: Expertenbeirat zur Überprüfung von Unterstützungsmaßnahmen für Krankenhäuser berufen

Durch das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz sollen Krankenhäuser keine pandemiebedingten keine finanziellen Nachteile haben (wir berichteten). Zur Beurteilung der Auswirkungen der Maßnahmen hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 21.04.2020 einen Fachbeirat eingerichtet. Die Experten überprüfen bis zum 30. Juni 2020 die Auswirkungen der Maßnahmen auf die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser. Der Expertenbeirat besteht aus Vertretern der Krankenhäuser, der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen und Wissenschaftlern. Als Beiratsmitglieder wurden berufen:

  • Dr. Andrea Grebe, Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH

  • Thomas Lemke, Deutsche Krankenhausgesellschaft

  • Ingo Morell, Deutsche Krankenhausgesellschaft

  • Prof. Dr. D. Michael Albrecht, Universitätsklinikum Carl Gustav Carus, TU Dresden

  • Stefanie Stoff-Ahnis, GKV-Spitzenverband

  • Prof. Dr. Christoph Straub, BARMER

  • Matthias Mohrmann, AOK Rheinland/Hamburg

  • Annabritta Biederbick, Debeka Krankenversicherungsverein a.G.

  • Prof. Dr. Boris Augurzky, RWI-Leibnitz-Institut für Wirtschaftsforschung

  • Prof. Dr. Reinhard Busse, Technische Universität Berlin

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