top of page
AutorenbildDr. iur. Claudia Mareck

Covid 19: Expertenbeirat zur Überprüfung von Unterstützungsmaßnahmen für Krankenhäuser berufen

Durch das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz sollen Krankenhäuser keine pandemiebedingten keine finanziellen Nachteile haben (wir berichteten). Zur Beurteilung der Auswirkungen der Maßnahmen hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 21.04.2020 einen Fachbeirat eingerichtet. Die Experten überprüfen bis zum 30. Juni 2020 die Auswirkungen der Maßnahmen auf die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser. Der Expertenbeirat besteht aus Vertretern der Krankenhäuser, der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen und Wissenschaftlern. Als Beiratsmitglieder wurden berufen:

  • Dr. Andrea Grebe, Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH

  • Thomas Lemke, Deutsche Krankenhausgesellschaft

  • Ingo Morell, Deutsche Krankenhausgesellschaft

  • Prof. Dr. D. Michael Albrecht, Universitätsklinikum Carl Gustav Carus, TU Dresden

  • Stefanie Stoff-Ahnis, GKV-Spitzenverband

  • Prof. Dr. Christoph Straub, BARMER

  • Matthias Mohrmann, AOK Rheinland/Hamburg

  • Annabritta Biederbick, Debeka Krankenversicherungsverein a.G.

  • Prof. Dr. Boris Augurzky, RWI-Leibnitz-Institut für Wirtschaftsforschung

  • Prof. Dr. Reinhard Busse, Technische Universität Berlin

Comentarios


NEWSLETTER ABONNIEREN

Ich willige in die Verarbeitung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung ein.

Wenn Sie den auf der Webseite angebotenen Newsletter beziehen möchten, benötigen wir von Ihnen eine E-Mail-Adresse. Diese Daten verwenden wir ausschließlich für den Versand der angeforderten Informationen und Angebote.

Als Newsletter Software wird Newsletter2Go verwendet. Ihre Daten werden dabei an die Newsletter2Go GmbH übermittelt. Newsletter2Go ist es dabei untersagt, Ihre Daten zu verkaufen und für andere Zwecke als für den Versand von Newslettern zu nutzen. Newsletter2Go ist ein deutscher, zertifizierter Anbieter, welcher nach den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes ausgewählt wurde.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.newsletter2go.de/informationen-newsletter-empfaenger/

Die erteilte Einwilligung zur Speicherung der Daten, der E-Mail-Adresse sowie deren Nutzung zum Versand des Newsletters können Sie jederzeit widerrufen, etwa über den "Abmelden"-Link im Newsletter.

Die datenschutzrechtlichen Maßnahmen unterliegen stets technischen Erneuerungen. Aus diesem Grund bitten wir Sie, sich  in regelmäßigen Abständen durch Einsichtnahme in unsere Datenschutzerklärung zu informieren.

NEWS ARCHIV

bottom of page