top of page
  • AutorenbildDr. iur. Claudia Mareck

Coronavirus: Krankenhäuser sollen planbare Eingriffe verschieben, Bonus für Intensivbetten

Am 12.03.2020 fand eine Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer zur Lage der Coronavirus-Infektionen (SARS-CoV-2) statt.

Unter Tagesordnungspunkt II. ist folgender Beschluss gefasst worden:

„Mit dem Ziel, dass sich die Krankenhäuser in Deutschland auf den erwartbar steigenden Bedarf an Intensiv- und Beatmungskapazitäten zur Behandlung von Patienten mit schweren Atemwegserkrankungen durch Covid-19 konzentrieren, sollen, soweit medizinisch vertretbar, grundsätzlich alle planbaren Aufnahmen, Operationen und Eingriffe in allen Krankenhäusern ab Montag auf unbestimmte Zeit verschoben und ausgesetzt werden. Die Bundesregierung stellt durch gesetzliche Maßnahmen zügig sicher, dass die dadurch entstehenden wirtschaftlichen Folgen für die Krankenhäuser seitens der gesetzlichen Krankenkassen ausgeglichen werden und kein Krankenhaus dadurch ins Defizit kommt. Im Gegenzug gibt es zusätzlich einen Bonus, für jedes Intensivbett, das zusätzlich provisorisch geschaffen und vorgehalten wird.“

Damit sind die Krankenhäuser aufgefordert, auf elektive Eingriffe zu verzichten. Diese machen jedoch zum Teil einen erheblichen Anteil der wirtschaftlichen Grundlage für die Häuser aus. Da entstehende Defizite durch die Kostenträger ausgeglichen werden, empfiehlt sich insbesondere eine genaue Dokumentation, da allgemein davon auszugehen ist, dass der Schaden beziffert und dargelegt werden muss. Die Aufstellung von zusätzlichen Intensivbetten wird im Gegenzug honoriert. Dies sollte ebenfalls hinreichend dokumentiert werden. Auch in diesem Zusammenhang war es wichtig, die Personaluntergrenzen auszusetzen. Wir halten Sie unterrichtet.

NEWSLETTER ABONNIEREN

Ich willige in die Verarbeitung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung ein.

Wenn Sie den auf der Webseite angebotenen Newsletter beziehen möchten, benötigen wir von Ihnen eine E-Mail-Adresse. Diese Daten verwenden wir ausschließlich für den Versand der angeforderten Informationen und Angebote.

Als Newsletter Software wird Newsletter2Go verwendet. Ihre Daten werden dabei an die Newsletter2Go GmbH übermittelt. Newsletter2Go ist es dabei untersagt, Ihre Daten zu verkaufen und für andere Zwecke als für den Versand von Newslettern zu nutzen. Newsletter2Go ist ein deutscher, zertifizierter Anbieter, welcher nach den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes ausgewählt wurde.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.newsletter2go.de/informationen-newsletter-empfaenger/

Die erteilte Einwilligung zur Speicherung der Daten, der E-Mail-Adresse sowie deren Nutzung zum Versand des Newsletters können Sie jederzeit widerrufen, etwa über den "Abmelden"-Link im Newsletter.

Die datenschutzrechtlichen Maßnahmen unterliegen stets technischen Erneuerungen. Aus diesem Grund bitten wir Sie, sich  in regelmäßigen Abständen durch Einsichtnahme in unsere Datenschutzerklärung zu informieren.

NEWS ARCHIV

bottom of page