Coronavirus: DKG fordert Aussetzung des DRG-Systems ab April 2020
Der Bundesgesundheitsminister, Jens Spahn, hat angekündigt, noch im Laufe dieser Woche im Bundestag ein Finanzierungskonzept für Krankenhäuser vorzulegen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft schlägt vor, das DRG-System ab April 2020 auszusetzen und die Finanzierung bis Dezember 2020 über monatliche Abschlagszahlungen, die sich an dem zuletzt vereinbarten Budget orientieren, zzgl. eines Zuschlags in Höhe von 5% sicherzustellen. Zusätzlich sollen pauschal 50 Euro pro Patient als Aufwand für Schutzkleidung etc. abrechenbar sein. Daneben werden Zuschüsse für die Förderung von Intensivbetten und Beatmungsplätzen erwartet. Alle bis Ende März 2020 erbrachten und in Rechnung gestellten Leistungen sollen von den Kostenträgern unmittelbar gezahlt und MDK-Prüfungen ausgesetzt werden. Sind Häuser besonders durch Covid-19 (SARS-CoV-2) belastet, soll es möglich sein, ggfs. über Clearingstellen auf Landesebene gesondert Mittel aus dem Bundeshaushalt oder dem Gesundheitsfonds abzurufen. Hier ist nun abzuwarten, wie das Konzept des Bundesgesundheitsministeriums aussehen wird. Eine Umstellung der Finanzierung wird voraussichtlich auch Auswirkungen auf das Jahr 2021 (z.B. auf die InEK-Kalkulation oder den Fixkostendegressionsabschlag) haben. Es bleibt zu hoffen, dass in dem Finanzierungskonzept nicht nur die Ausfälle der Krankenhäuser z.B. aufgrund der Absage stationärer elektiver Fälle berücksichtigt werden, sondern auch die Ausfälle aufgrund geringer ambulanter Fallzahlen, die ansonsten etwa durch ambulante Operationen oder von den angegliederten Medizinischen Versorgungszentren erbracht worden wären.
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