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  • AutorenbildDr. med. Inken Kunze

Aufklärung am Operationstag kann bei ambulanten Eingriffen ausreichend sein

Das Oberlandesgericht Dresden hat mit Hinweisbeschluss vom 16.03.2020 (Az. 4 U 2626/19) eine Aufklärung über eine ambulant durchgeführte Koloskopie am Operationstag für rechtzeitig angesehen, soweit dem Patienten die eigenständige Entscheidung überlassen bleibt, ob er den Eingriff durchführen lassen will. Im vorliegenden Fall gelte dies sogar, obwohl der Kläger bereits mit der Einnahme des Darmreinigers begonnen hatte; der Senat sah hierin lediglich eine klassische Vorbereitungshandlung, deren Beginn einer wirksamen Einwilligung nicht entgegenstehe. Durch diese „lästige“ Prozedur sei der Kläger jedenfalls nicht unter Entscheidungsdruck gesetzt worden. Zudem sei zumindest auch von einer hypothetischen Einwilligung auszugehen, da bei dem Kläger Jahre zuvor ein Dickdarmkarzinom diagnostiziert und daraufhin eine Hemikolektomie durchgeführt worden war, in den Folgejahren mehrere Koloskopien erfolgten und der Kläger nun wegen eines rektale hellroten Blutabgangs in der Notfallaufnahme der Beklagten vorstellig wurde; ein Tumorrezidiv habe dabei allein durch eine Koloskopie ausgeschlossen werden können. Aus der gebotenen ex-ante-Perspektive hätte sich der Kläger in jedem Fall für eine erneute Koloskopie entschieden.

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