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  • AutorenbildDr. iur. Claudia Mareck

BMG legt Formulierungshilfe für das Krankenhauszukunftsgesetz vor

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat am 06.08.2020 eine Formulierungshilfe für einen Referentenentwurf für das Gesetz für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz – KHZG) zur Verfügung gestellt, welche im weiteren Verlauf konkretisiert wurde. Damit soll das durch die Koalition am 03.06.2020 beschlossene „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ umgesetzt werden. Der KHZG-Entwurf enthält im Wesentlichen folgende Punkte:

Krankenhauszukunftsfonds Der Bund will über ein Investitionsprogramm 3 Milliarden Euro für Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und die Digitalisierung von Krankenhäusern (z.B. Patientenportale, elektronische Dokumentation, Telemedizin, Verbesserung von Sektorenschnittstellen, IT-Sicherheit) bereit stellen. Dazu wird aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds ein Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) eingerichtet, wobei die Länder und/oder die Krankenhausträger 30% der jeweiligen Investitionskosten übernehmen sollen. Mittel, die bis zum 31.12.2021 nicht in Anspruch genommen werden, fließen in den Gesundheitsfonds zurück. Die Systematik ähnelt dem Krankenhausstrukturfonds, so dass die Regelungen zum Krankenhauszukunftsfonds entsprechend in § 14a KHG und der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung verankert sind. Sofern ein Krankenhaus keine über den KHZF förderfähigen digitalen Dienste bereitstellt, soll ab dem Jahr 2025 ein Abschlag in Höhe von bis zu 2% des Rechnungsbetrages für jeden voll- und teilstationären Fall möglich sein.

Krankenhausstrukturfonds Der Krankenhausstrukturfonds wird um weitere zwei Jahre bis zum Jahr 2024 verlängert. Der Fördertatbestand der Bildung integrierter Notfallstrukturen ist entfallen, da er nun im Krankenhauszukunftsfonds verortet ist. Nicht verbrauchte Mittel aus dem KHZF können allgemein genutzt werden, um förderfähige Vorhaben aus dem Krankenhaustrukturfonds zu finanzieren.

Entschädigung für coronabedingte Erlösausfälle Die Verbände der Krankenkassen und Krankenhäuser sollen verpflichtet werden, bis zum 31.12.2020 Kriterien für die Ermittlung von Erlösrückgängen im Jahr 2020 und die Höhe des Ausgleichssatzes festzulegen. Diese Vorgaben sollen in den Budgetverhandlungen Anwendung finden, wobei die erfolgten Ausgleichszahlungen berücksichtigt werden. Unklar ist bislang, ob Auswirkungen auf das Pflegebudget zu erwarten sind.

Coronabedingte Mehrkosten Für Patienten, die zwischen dem 01.10.2020 und dem 31.12.2021 aufgenommen werden, können coronabedingte Mehrkosten wie bspw. Schutzausrüstung über Zuschläge refinanziert werden.

Fixkostendegressionsabschlag (FDA) Es wird klargestellt, dass der FDA nicht für die Vereinbarung des Erlösbudgets 2020 gilt. Damit ist auch ein für das Jahr 2018 bzw. 2019 vereinbarter FDA 2020 nicht zu erheben. Der FDA 2021 ist nur auf die mit Fallpauschalen bewerteten Leistungen anzuwenden, die im Vergleich zur Vereinbarung für das Jahr 2019 zusätzlich im Erlösbudget berücksichtigt werden.

Mindestvorgaben stationäre psychiatrische und psychosomatische Versorgung Für die diesbezüglich vom Gemeinsamen Bundesausschuss zu beschließenden Mindestvorgaben wird der Bettenbezug als ausschließlicher Maßstab gestrichen, um die erforderliche Flexibilität zu ermöglichen.

Struktur- und Leistungsdaten der Krankenhäuser Die für das Jahr 2020 unterjährig übermittelten Daten sollen in anonymisierter und zusammengefasster Form veröffentlicht werden, um diese der Selbstverwaltung und Wissenschaft zur Untersuchung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie zur Verfügung zu stellen. Das Gesetz soll möglichst kurzfristig im September im Bundestag beraten werden, damit insbesondere die Mittel aus dem KHZF bereits im Herbst 2020 abgerufen werden können.

Aktualisierung:

Das Bundeskabinett hat am 02.09.2020 den Gesetzesentwurf zum Krankenhauszukunftsgesetz beschlossen und als Formulierungshilfe den Koalitionsfraktionen zugeleitet. Sie können die Formulierungshilfe dann als Gesetzentwurf aus der Mitte des Deutschen Bundestages einbringen. Wir halten Sie an dieser Stelle über die weiteren Entwicklungen informiert.

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