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  • AutorenbildDr. iur. Claudia Mareck

Neuer AOP-Katalog kommt 31.01.2022

Mit dem zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite wurde bestimmt, dass das wissenschaftliche Gutachten für den AOP-Katalog nach § 115b SGB V nicht bis zum 31.03.2020, sondern bis zum 30.06.2020 in Auftrag zu geben ist. Dementsprechend verschiebt sich die Überarbeitung des AOP-Katalogs nach der Maßgabe der Gutachtenergebnisse vom 30.01.2021 (wir berichteten) auf den 31.01.2022. Diese Fristverlängerung berücksichtigt zum einen die dreimonatige Verzögerung bei der Auftragsvergabe zum Gutachten sowie zum anderen einen Zeitraum von weiteren vier Monaten. Dieser soll die ordnungsgemäße und sorgfältige Durchführung eines Vergabeverfahrens im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb sichern. Ausschreibungsunterlagen und Leistungsbeschreibung seien bereits konsentiert.

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