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  • AutorenbildDr. iur. Claudia Mareck

COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz in Kraft getreten

Mit Wirkung zum 28.03.2020 ist das Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen (COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz) in Kraft getreten (BGBl. I, S. 580).

Eine ausführliche Zusammenfassung nebst Handlungsempfehlungen stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.

Das Gesetz enthält in Folge der Corona-Virus-Pandemie folgende Maßnahmen im Überblick:

Für Krankenhäuser:

  • 560,- EUR tagesbezogene Pauschale als Ausgleich des Erlösausfalls für planbare Aufnahmen, Eingriffe und Operationen

  • 50.000,- EUR je Intensivbett

  • Zuschlag in Höhe von 50,- EUR je Patient

  • Ausnahme der COVID-19-Fälle vom Fixkostendegressionsabschlag

  • Öffnung für COVID-19-Fälle bei Mehr- oder Mindererlösen

  • Erhöhung des Pflegeentgeltwertes auf 185,- EUR

  • Verkürzung der Zahlungsfrist für Krankenkassen auf 5 Tage

  • Absenkung der MD-Prüfquote auf 5%

  • Aufhebung der Strafzahlung bei beanstandeten Abrechnungen

Für Vorsorge- und Rehabilitationskliniken:

  • Möglichkeit der vollstationären Behandlung

  • 60% des tageweisen durchschnittlichen Vergütungssatzes als Ausgleichszahlungen

Das Bundesministerium für Gesundheit ist ermächtigt, die o.g. Punkte in Teilen durch Verordnung anzupassen.

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