Innovationsfonds: Telemedizinische Kooperationsnetzwerke von stationären und ambulanten Einrichtunge
Die Bundesregierung hat zur qualitativen Weiterentwicklung der Versorgung in der GKV einen Innovationsfonds geschaffen. Der Innovationsausschuss, welcher in Förderbekanntmachungen die Schwerpunkte und die Kriterien zur Mittelvergabe festlegt, ist beim Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) ansässig. Dieser hat am 16.10.2019 über die Förderfähigkeit der gemeldeten Projekte entschieden. Insgesamt 7 geförderte Anträge stammen aus dem Themenfeld „Telemedizinische Kooperationsnetzwerke von stationären und ambulanten Einrichtungen zur Verbesserung der medizinischen Versorgung“. Fachlich wurden die Bereiche Versorgung von Parkinsonpatienten, kinderonkologische Untersuchungen, neuropalliativmedizinsche Versorgung, Behandlung von Patienten mit Cystischer Fibrose, antibiotische Versorgung, frühe Herzinsuffizienz sowie die geriatrische Versorgung in den Mittelpunkt gestellt.