top of page
  • AutorenbildDr. iur. Claudia Mareck

Bundeskartellamt untersagt Krankenhausfusion in Gütersloh

Vertreter der Sankt-Elisabeth Hospital GmbH und der Klinikum Gütersloh GmbH sondierten seit Dezember 2018 die Möglichkeiten einer Kooperation mit dem Ergebnis einer angestrebten Fusion beider Häuser. Das Bundeskartellamt (BKartA) sah jedoch ausweislich einer Pressemeldung der Stadt Gütersloh vom 31.10.2019 keine Möglichkeit der Zusammenarbeit. Kartellrechtlich sei der Wettbewerb zwischen Krankenhäusern zu schützen, um die Qualität der medizinischen Versorgung aufrecht zu erhalten. Dies sei bei einer Fusion oder auch anderweitigen engen Kooperation der betroffenen Krankenhausträger gefährdet. Argumente wie beispielsweise der Abbau doppelt vorgehaltener Abteilungen, die Schaffung wirtschaftlich tragfähiger Strukturen oder die Verbesserung der Versorgungsqualität durch höhere Fallzahlen griffen im Ergebnis nicht durch.

Dieses Themas wird sich im Übrigen auch aktuell das Gesundheitsministerium NRW im Rahmen der Reform der Krankenhausplanung annehmen müssen. Denn auch das durch Minister Laumann in Auftrag gegebene Gutachten zur Weiterentwicklung der Krankenhausplanung (siehe unseren Beitrag vom 08.10.2019) empfiehlt grundsätzlich die Konzentration von stationären Leistungsangeboten. Die Häuser in Gütersloh zeigten sich überrascht von der Entscheidung des BKartA, zumal in den vergangenen Jahren dort kaum Fusionen untersagt wurden. Dies liegt in der Praxis allerdings nicht daran, dass sich die Vorgaben und Prüfungspunkte des BKartA geändert hätten, sondern dass geplante Fusionen bereits im Vorfeld umfassend kartellrechtlich geprüft werden und regelhaft nur die Krankenhausfusionen angemeldet werden, die kartellrechtlich unbedenklich sind und somit freigegeben werden. Der Konflikt zwischen planerisch gewünschter Bündelung von stationären Krankenhausleistungen und kartellrechtlichem Schutz des Krankenhauswettbewerbs ist weiterhin virulent und endet grundsätzlich zugunsten des Kartellrechts, welches als Bundesrecht Vorrang vor den landesrechtlichen Vorgaben der Krankenhausplanung hat.

Die Verfasserin dieses Beitrages hat aktuell zum Thema „Kartellrechtliche Fusionskontrolle im Krankenhausmarkt“ mit der Note summa cum laude promoviert und ist in diesem Bereich beratend tätig. Die Dissertation ist zur Veröffentlichung im NOMOS-Verlag, Schriftenreihe „Kartell- und Regulierungsrecht“, vorgesehen.

NEWSLETTER ABONNIEREN

Ich willige in die Verarbeitung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung ein.

Wenn Sie den auf der Webseite angebotenen Newsletter beziehen möchten, benötigen wir von Ihnen eine E-Mail-Adresse. Diese Daten verwenden wir ausschließlich für den Versand der angeforderten Informationen und Angebote.

Als Newsletter Software wird Newsletter2Go verwendet. Ihre Daten werden dabei an die Newsletter2Go GmbH übermittelt. Newsletter2Go ist es dabei untersagt, Ihre Daten zu verkaufen und für andere Zwecke als für den Versand von Newslettern zu nutzen. Newsletter2Go ist ein deutscher, zertifizierter Anbieter, welcher nach den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes ausgewählt wurde.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.newsletter2go.de/informationen-newsletter-empfaenger/

Die erteilte Einwilligung zur Speicherung der Daten, der E-Mail-Adresse sowie deren Nutzung zum Versand des Newsletters können Sie jederzeit widerrufen, etwa über den "Abmelden"-Link im Newsletter.

Die datenschutzrechtlichen Maßnahmen unterliegen stets technischen Erneuerungen. Aus diesem Grund bitten wir Sie, sich  in regelmäßigen Abständen durch Einsichtnahme in unsere Datenschutzerklärung zu informieren.

NEWS ARCHIV

bottom of page