top of page
AutorenbildDr. iur. Claudia Mareck

E-Health: Ambulante Notfallsprechstunde per Video im Krankenhaus

Die Inanspruchnahme der Notfallambulanz von Krankenhäusern ist nicht nur aktuell Thema im Rahmen der Etablierung der sogenannten Integrierten Notfallzentren (INZ), zu denen am 14.08.2019 die Fachanhörung der Länder im Bundesgesundheitsministerium stattfand, sondern wird auch durch innovative digitale Konzepte in den Krankenhäusern angegangen. Einige Häuser haben sich dazu entschieden, für Notfallpatienten eine Videosprechstunde anzubieten. Diese wird oftmals durch nichtärztliche Mitarbeiter anhand eines Fragebogens vorbereitet. Der Arzt, der die Videosprechstunde abhält, entscheidet, ob überhaupt ein Notfall vorliegt und ein unmittelbarer Arztkontakt erforderlich ist oder ob der Patient an eine reguläre Sprechstunde eines Vertragsarztes verwiesen werden kann. Mit der Videosprechstunde kann die ambulante Notaufnahme in Krankenhäusern entlastet werden, so dass die Versorgung echter Notfälle mehr Gewicht erhält. Die Verfasserin dieses Beitrages hält im Rahmen des Masterstudiengangs Medizinrecht in Münster die Vorlesung zu E-Health und Telemedizin.

NEWSLETTER ABONNIEREN

Ich willige in die Verarbeitung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung ein.

Wenn Sie den auf der Webseite angebotenen Newsletter beziehen möchten, benötigen wir von Ihnen eine E-Mail-Adresse. Diese Daten verwenden wir ausschließlich für den Versand der angeforderten Informationen und Angebote.

Als Newsletter Software wird Newsletter2Go verwendet. Ihre Daten werden dabei an die Newsletter2Go GmbH übermittelt. Newsletter2Go ist es dabei untersagt, Ihre Daten zu verkaufen und für andere Zwecke als für den Versand von Newslettern zu nutzen. Newsletter2Go ist ein deutscher, zertifizierter Anbieter, welcher nach den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes ausgewählt wurde.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.newsletter2go.de/informationen-newsletter-empfaenger/

Die erteilte Einwilligung zur Speicherung der Daten, der E-Mail-Adresse sowie deren Nutzung zum Versand des Newsletters können Sie jederzeit widerrufen, etwa über den "Abmelden"-Link im Newsletter.

Die datenschutzrechtlichen Maßnahmen unterliegen stets technischen Erneuerungen. Aus diesem Grund bitten wir Sie, sich  in regelmäßigen Abständen durch Einsichtnahme in unsere Datenschutzerklärung zu informieren.

NEWS ARCHIV

bottom of page