Vorlage von Krankenunterlagen im Rahmen des selbstständigen Beweisverfahrens
Im Rahmen des fortdauernden Streites, ob im selbstständigen Beweisverfahren Krankenunterlagen von Seiten des Gerichts beigezogen werden können, hat das Landgericht Siegen entschieden, dass eine derartige Beiziehung nicht in Betracht kommt. Das Landgericht verweist darauf, dass im Rahmen von selbstständigen Beweisverfahren der Amtsermittlungsgrundsatz nicht gilt und dementsprechend die Antragstellerseite alle notwendigen Behandlungsunterlagen selbstständig beizubringen hat. Auf aktuelle Entscheidungen von höherer Instanzengerichten wie dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 29.11.2016 (Az. VI ZB 23/16) oder des umstrittenen Beschlusses des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 14.03.2017 (Az. 5 W 1043/16) geht das Landgericht in seiner Entscheidung jedoch nicht ein.