TSVG: Keine weiteren Einschränkungen bei Krankenhaus-MVZ
Der Bundesrat hatte für Medizinische Versorgungszentren in Trägerschaft von Krankenhäusern grundsätzlich gefordert, dass diese in der Nähe des Krankenhauses betrieben werden und einen fachlichen Bezug zum Krankenhaus aufweisen müssen, vgl. BR Drs. 504/1/18, S. 26. Die Gründung eines MVZ außerhalb des Planungsbereiches, in welchem das Krankenhaus liegt sowie die Aufnahme von Fachdisziplinen, die nicht im Feststellungsbescheid ausgewiesen sind, wäre nicht mehr möglich gewesen. Eine Ausnahme sollte nur greifen, wenn durch die MVZ-Gründung eine bestehende oder drohende Unterversorgung beseitigt werden kann. In diesem Fall habe die Sicherstellung der Versorgung Vorrang. Sowohl die Forderung zum fachlichen als auch zum räumlichen Bezug sind nicht in die endgültige Gesetzesfassung eingeflossen.