top of page
  • AutorenbildDr. iur. Claudia Mareck

TSVG: Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung

Stellt der Vertragsarzt eine Diagnose nach § 125a SGB V und die Indikation für ein Heilmittel, sind Auswahl und Dauer der Therapie sowie die Frequenz der Behandlungseinheiten vom Heilmittelerbringer festzulegen, vgl. § 73 Abs. 11 SGB V – im Sprachgebrauch auch „Blankoverordnung“ genannt. In medizinisch begründeten Fällen kann der Vertragsarzt hiervon abweichen. Das Verordnungsverhalten soll sich zum Beginn des auf den rechtskräftigen Abschluss des Vertrages nach § 125a SGB V folgenden Quartals ändern. Damit der Vertragsarzt die Indikationen erfassen und insbesondere die Praxissoftware umstellen kann, ist geregelt, dass den Leistungserbringern jedoch mindestens sechs Wochen Zeit bis zum Beginn des nächsten Quartals verbleiben müssen. Auf welche Angaben bei der Verordnung verzichtet werden kann und die Dauer der Gültigkeit der Verordnung, legt der Gemeinsame Bundesausschuss fest, § 92 Abs. 6 Satz 1 Nrn. 5 und 6 SGB V.

NEWSLETTER ABONNIEREN

Ich willige in die Verarbeitung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung ein.

Wenn Sie den auf der Webseite angebotenen Newsletter beziehen möchten, benötigen wir von Ihnen eine E-Mail-Adresse. Diese Daten verwenden wir ausschließlich für den Versand der angeforderten Informationen und Angebote.

Als Newsletter Software wird Newsletter2Go verwendet. Ihre Daten werden dabei an die Newsletter2Go GmbH übermittelt. Newsletter2Go ist es dabei untersagt, Ihre Daten zu verkaufen und für andere Zwecke als für den Versand von Newslettern zu nutzen. Newsletter2Go ist ein deutscher, zertifizierter Anbieter, welcher nach den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes ausgewählt wurde.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.newsletter2go.de/informationen-newsletter-empfaenger/

Die erteilte Einwilligung zur Speicherung der Daten, der E-Mail-Adresse sowie deren Nutzung zum Versand des Newsletters können Sie jederzeit widerrufen, etwa über den "Abmelden"-Link im Newsletter.

Die datenschutzrechtlichen Maßnahmen unterliegen stets technischen Erneuerungen. Aus diesem Grund bitten wir Sie, sich  in regelmäßigen Abständen durch Einsichtnahme in unsere Datenschutzerklärung zu informieren.

NEWS ARCHIV

bottom of page