top of page
AutorenbildClaudia Mareck

KBV verabschiedet Acht-Punkte-Programm mit Vorschlägen zur Zusammenarbeit zwischen stationärem und a

Im Mai 2017 verabschiedeten die Delegierten der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ein Acht-Punkte-Programm zur Bundestagswahl. Enthalten sind insbesondere Vorschläge, wie die ambulanten und stationären Versorgungstrukturen an den sich ändernden medizinischen Bedarf angepasst werden können. Dabei rückt die fachärztliche Versorgung im Krankenhaus und in der Arztpraxis in den Mittelpunkt. Die KBV fordert nicht mehr kategorisch die Schließung von Krankenhäusern, sondern möchte diese in eine sektorenübergreifende fachärztliche Versorgung einbinden, ohne dabei die Standorte in Frage zu stellen. Allerdings fehlen weiterhin belastbare Zahlen zur stationären und ambulanten Bedarfsplanung. Auf einer solchen Grundlage könnte entschieden werden, in welcher Art und Weise die Kompetenzen von Fachärzten im Krankenhaus und niedergelassenen Ärzten zusammengeführt werden können. Ein Ansatzpunkt wäre das Belegarztsystem, welches nach dem Willen der KBV als kooperative und sektorenübergreifende Sicherstellung mit den Krankenhäusern ausgebaut werden soll. Die KBV sieht in ihrem Papier die ambulante Notfallversorgung als eindeutigen Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen z.B. über eine zentrale Hotline, die Patienten bei Bedarf rund um die Uhr telefonisch erreichen kann. Dort soll eine qualifizierte Ersteinschätzung erfolgen, gegebenenfalls in Kooperation mit den Rettungsleitstellen und anschließender Zuweisung an die richtige Versorgungsebene. Themen des Acht-Punkte-Programms sind ferner eine bessere Koordination medizinischer Leistungen, eine weitere Überarbeitung der Bedarfsplanung, die Stärkung von Kooperationen mit nichtärztlichen Gesundheitsberufen sowie die Unterstützungen von Ärzten bei der Niederlassung.

NEWSLETTER ABONNIEREN

Ich willige in die Verarbeitung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung ein.

Wenn Sie den auf der Webseite angebotenen Newsletter beziehen möchten, benötigen wir von Ihnen eine E-Mail-Adresse. Diese Daten verwenden wir ausschließlich für den Versand der angeforderten Informationen und Angebote.

Als Newsletter Software wird Newsletter2Go verwendet. Ihre Daten werden dabei an die Newsletter2Go GmbH übermittelt. Newsletter2Go ist es dabei untersagt, Ihre Daten zu verkaufen und für andere Zwecke als für den Versand von Newslettern zu nutzen. Newsletter2Go ist ein deutscher, zertifizierter Anbieter, welcher nach den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes ausgewählt wurde.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.newsletter2go.de/informationen-newsletter-empfaenger/

Die erteilte Einwilligung zur Speicherung der Daten, der E-Mail-Adresse sowie deren Nutzung zum Versand des Newsletters können Sie jederzeit widerrufen, etwa über den "Abmelden"-Link im Newsletter.

Die datenschutzrechtlichen Maßnahmen unterliegen stets technischen Erneuerungen. Aus diesem Grund bitten wir Sie, sich  in regelmäßigen Abständen durch Einsichtnahme in unsere Datenschutzerklärung zu informieren.

NEWS ARCHIV

bottom of page