top of page
  • AutorenbildClaudia Mareck

GBA schafft Übergangsregelungen zu Personalvorgaben bei Perinatalzentren

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Mitte Mai 2017 auf den Umstand reagiert, dass eine nicht unerhebliche Anzahl der Krankenhäuser die Personalvorgaben für die Intensivpflege von Frühgeborenen in Perinatalzentren nicht erfüllen kann. Hierzu wurde die Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL) angepasst. Können Krankenhäuser den grundsätzlichen Anforderungen nicht genügen, haben sie dies unverzüglich unter Angabe der konkreten Gründe dem GBA mitzuteilen. Sie dürfen bei Vereinbarung konkreter Schritte und Maßnahmen zur Erfüllung der Personalvorgaben sodann längstens bis zum 31.12.2019 von diesen abweichen. Kern der Neuregelung ist ein klärender Dialog zwischen Krankenhaus und dem durch das für die Qualitätssicherung zuständige Lenkungsgremium auf Landesebene. In diesem Rahmen soll eine Zielvereinbarung zu den konkreten Schritten, die zur Erfüllung der Personalanforderungen erforderlich sind, vereinbart werden. Näheres zum Inhalt der Zielvereinbarungen und den vorzulegenden Informationen regelt der neue § 8 QFR-RL. Es ist zudem vorgesehen, dass der GBA kurzfristig ein Muster zum Nachweis für die Erfüllung des Personalschlüssels beschließt, Maßgeblich ist eine dokumentierte Erfüllungsquote von mind. 95% aller Schichten des vergangenen Kalenderjahres. Der Beschluss wurde dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt erst nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

NEWSLETTER ABONNIEREN

Ich willige in die Verarbeitung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung ein.

Wenn Sie den auf der Webseite angebotenen Newsletter beziehen möchten, benötigen wir von Ihnen eine E-Mail-Adresse. Diese Daten verwenden wir ausschließlich für den Versand der angeforderten Informationen und Angebote.

Als Newsletter Software wird Newsletter2Go verwendet. Ihre Daten werden dabei an die Newsletter2Go GmbH übermittelt. Newsletter2Go ist es dabei untersagt, Ihre Daten zu verkaufen und für andere Zwecke als für den Versand von Newslettern zu nutzen. Newsletter2Go ist ein deutscher, zertifizierter Anbieter, welcher nach den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes ausgewählt wurde.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.newsletter2go.de/informationen-newsletter-empfaenger/

Die erteilte Einwilligung zur Speicherung der Daten, der E-Mail-Adresse sowie deren Nutzung zum Versand des Newsletters können Sie jederzeit widerrufen, etwa über den "Abmelden"-Link im Newsletter.

Die datenschutzrechtlichen Maßnahmen unterliegen stets technischen Erneuerungen. Aus diesem Grund bitten wir Sie, sich  in regelmäßigen Abständen durch Einsichtnahme in unsere Datenschutzerklärung zu informieren.

NEWS ARCHIV

bottom of page