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AutorenbildClaudia Mareck

Neue EBM-Vergütung in der Notfallambulanz

Der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss hat am 07.12.2016 neue Festlegun­gen der EBM-Vergütungen für die Notfallambulanzen der Krankenhäuser getroffen. Die Neuregelungen treten am 01.04.2017 in Kraft. Im Einzelnen:

  • Sucht ein Patient tagsüber die Notfallambulanz auf und es zeigt sich kein unbedingter Behandlungsbedarf, sodass der Patient auf die Behandlung durch niedergelassene Ärzte verwiesen wird, erhalten die Krankenhäuser statt der bisherigen 13,37 Euro nur noch 4,74 Euro (sog. Abklärungspauschale). Es wird hier von einer ärztlichen Kontaktzeit von zwei Minuten ausgegangen, welche nach diesseitiger Einschätzung realitätsfremd ist, da in der Regel der Patient registriert wird und eine ärztliche Abklärungsuntersuchung erfolgt.

  • Sucht der Patient die Notfallambulanz zwischen 07:00 Uhr und 19:00 Uhr auf und wird als Notfall behandelt, soll die bisherige Behandlungspauschale ebenfalls gekürzt werden.

  • Die Hauptbehandlungspauschale für die regulären Notfallzeiten bleibt erhalten.

  • Es werden diagnose- und aufwandsabhängige Schweregradzuschläge (9,48 Euro) eingeführt. Diese können jedoch entfallen, wenn der Patient aufgrund der schweren Erkrankung stationär aufgenommen wird.

Mit dem KHSG hatte der Gesetzgeber eine Reform der Notfallversorgung angestrebt. Die derzeitige Beschlusslage dürfte aber tendenziell zu einer Verschlechterung der Vergütung, als zu der avisierten Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des Betriebs von Notfallambulanzen an Krankenhäusern führen.

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