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  • AutorenbildClaudia Mareck

Sonderbeplanung Ruhrgebiet wird geprüft

Das Ruhrgebiet wird aktuell in der Bedarfsplanungs-Richtlinie (BPL-RL) u.a. aufgrund der eng nebeneinander liegenden Stadtmetropolen und des dichten Verkehrsnetzes als Sonderregion geführt. Abweichend vom übrigen Bundesgebiet gelten besondere Verhältniszahlen und räumliche Zuordnungsgrößen. Beispielsweise soll im Ruhrgebiet für 2.134 Einwohner ein Hausarzt zur Verfügung stehen, während im übrigen Bundesgebiet eine Verhältniszahl von 1.671 Einwohner gilt. Der G-BA beschloss im März 2016, ein wissenschaftliches Gutachten zur aktuellen vertragsärztlichen Versorgungssituation im Ruhrgebiet in Auftrag zu geben. Das Vergabeverfahren zur Auftragsvergabe wird folgen. Auf der Grundlage der gefundenen Ergebnisse soll entschieden werden, ob die aktuelle Sonderbeplanung des Ballungsraumes Ruhrgebiet in dieser Form aufrechterhalten oder aufgehoben wird. Ausschlaggebend werden insbesondere die Aspekte Struktur, Erreichbarkeit und Inanspruchnahme der vertragsärztlichen Leistungen sein.

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