Plausibler Entscheidungskonflikt bei Selbstständigkeit
Die Klägerin hat sich einer Arthroskopie des Schultergelenks unterzogen. Intraoperativ war die Operation um eine Naht der Supraspinatussehne erweitert worden, ohne dass die Klägerin im Vorfeld über eine Operationserweiterung aufgeklärt worden war. Der Heilungsverlauf wurde dadurch verlängert. Die Beklagtenseite erhob den Einwand der hypothetischen Einwilligung, das Landgericht sah anhand des Vortrags der Klägerin einen plausiblen Entscheidungskonflikt für gegeben an. Das OLG Köln hat im Urteil v. 09.03.2016 – 5 U 36/15 die Ausführungen der ersten Instanz bestätig und ebenfalls einen plausiblen Entscheidungskonflikt angenommen. Die Klägerin hatte vor getragen, dass sie aufgrund des etwaigen langen Heilungsverlaufs bei Operationserweiterung eine zweite Meinung eingeholt hätte und aufgrund ihrer Selbstständigkeit und der damit verbundenen notwendigen Umorganisation die Operation zumindest zu einem anderen Zeitpunkt hätte durchführen lassen. Der Senat begründet seine Entscheidung maßgeblich mit den möglichen Auswirkungen bezogen auf die berufliche Tätigkeit der Klägerin.