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  • AutorenbildDr. med. Stefan Hübel

Fortführung einer Thromboseprophylaxe nach einer stationären Behandlung

Im Rahmen eines stationären Krankenausaufenthaltes mit zwei viszeralen Operationen und einer operativ behandelten Wundheilungsstörung stiegen die Thrombozytenwerte des Klägers kontinuierlich auf über 800.000/µl an. Die Thromboseprophylaxe erfolgte bis zum Entlassungstag. Fünf Tage später erlitt der Kläger eine Lungenembolie. Der Kläger beanstandete eine unterlassene Fortführung der Thromboseprophylaxe. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Das OLG Koblenz hat mit Urteil vom 02.12.2015 (Az. 5 U 454/15) die Berufung abgewiesen. Der Senat führt unter Hinweis auf die erneute Anhörung des Sachverständigen aus, dass eine Fortführung der Thromboseprophylaxe erst ab einem Wert vom 1.000.000/µl angezeigt gewesen wäre. Auch die Veranlassung einer weiteren Thrombozytenkontrolle durch den Hausarzt war nicht angezeigt, da eine Wiedervorstellung fünf Tage nach der Entlassung in der beklagten Klinik vereinbart worden war und eine frühere Kontrolle nicht indiziert war. Aufgrund der behandelten Wundheilungsstörung sowie der Mobilisation des Klägers war ein Rückgang der Thrombozytenwerte zu erwarten.

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