BSG sieht Krankenhäuser bei der Notfallpauschale im Nachteil
Dass ambulante Notfallleistungen der Krankenhäuser ebenso zu vergüten sind wie die der Vertragsärzte hat das Bundessozialgericht erneut mit zwei Urteilen vom 12.12.2012 (Az. B 6 KA 3/12 und B 6 KA 4/12 R) bekräftigt. Der Vertragsarztsenat erklärte den generellen Ausschluss für Krankenhäuser von der Zusatzpauschale für unzulässig. Diese wird Vertragsärzten für ihre Bereitschaft, auch Hausbesuche durchzuführen gezahlt, den Krankenhäusern aber bislang verwehrt. Für eine Ungleichbehandlung gebe es keinen sachlichen Grund, so das BSG. Denn die Pauschale wird unabhängig von der konkreten Leistungserbringung des Hausbesuchs gezahlt. Daher müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen respektive der Bewertungsausschuss die Zusatzpauschale neu regeln. Ob der Zuschlag für die ambulante Notfallbehandlung nun für Vertragsärzte abgeschafft wird oder aber ebenfalls den Kliniken zugute kommt, ist jedoch noch offen.