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Stephan Grundmann
- 27. Mai 2021
- 1 Min.
Ausgelagerte Praxisräume nur in maximal 30 km Entfernung vom Vertragsarztsitz zulässig
Die Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit in ausgelagerten Praxisräumen setzt voraus, dass diese Räumlichkeiten maximal 30 km vom Vertragsarztsitz entfernt liegen. Das LSG Berlin-Brandenburg untermauerte sein Urteil vom 09.12.2020 (Az. L 24 KA 6/18) mit dem Argument, dass die gesetzliche Voraussetzung der räumlichen Nähe der ausgelagerten Praxisräume die zeitnahe Verfügbarkeit des Vertragsarztes auch außerhalb der Sprechstundenzeiten in Notfällen sicherstellen solle. Mit
Anna Katharina Jansen, LL.M. (MedR)
- 3. Nov. 2020
- 1 Min.
LSG Berlin-Brandenburg: Zur Definition eines knöchernen Defekts im Sinne des OPS 5-929.k
In seinem Urteil vom 17.08.2020 (Az. L 9 KR 152/17) definiert das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg den knöchernen Defekt im Sinne des OPS 5-292.k (Stand 2014) abweichend von den Vorgaben des DIMDI. Das DIMDI definiert den knöchernen Defekt als Lücke in der Kontinuität eines Knochens, der ausgeglichen oder überrückt werden muss. Der 9. Senat führt aus, dass diese Definition zu eng sei und sich so nicht aus dem Wortlaut des OPS ergebe. Die knöcherne Defektsituation zeich