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Stephan Grundmann
- 29. Dez. 2021
- 2 Min.
Jameda darf zahlenden Ärzten angemessene Vorteile durch deren Darstellung im Portal gewähren
Das Ärztebewertungsportal Jameda unterliegt keinem strengen Gleichbehandlungsgebot in dem Sinne, dass eine Ungleichbehandlung von Ärzten, die ein gebührenpflichtiges Profil auf der Seite des Portalbetreibers unterhalten, und den Ärzten, die ein solches Profil nicht unterhalten, stets zur Unzulässigkeit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten von nichtzahlenden Ärzten führt. Nach den nunmehr vom BGH veröffentlichten Gründen seiner Urteile vom 12.10.2021 (Az. VI ZR 488/19

Stephan Grundmann
- 29. Dez. 2021
- 2 Min.
BGH hält Werbung für „digitalen Arztbesuch“ für unzulässig
Der BGH hat mit Urteil vom 09.12.2021 (Az. I ZR 146/20) entschieden, dass die Werbung einer privaten Krankenversicherung für eine App zum „digitalen Arztbesuch“ nicht im Einklang mit dem geltenden Wettbewerbsrecht steht. Klägerin war die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, die sich gegen die Werbeaussage der Krankenkasse wandte. Die auf Unterlassung verklagte Krankenkasse bot mittels App ihren Versicherten einen „digitalen Arztbesuch“ bei in der Schweiz ansässigen

Stephan Grundmann
- 29. Dez. 2021
- 1 Min.
Ausschluss der ordentlichen Kündigung für 42 Monate während der Facharztweiterbildung unwirksam
Das LAG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 10.05.2021 (Az. 1 Sa 12/21) eine Klausel im Arbeitsvertrag einer approbierten Ärztin in Weiterbildung für ungültig erklärt, wonach das zum Zwecke einer Weiterbildung abgeschlossene Arbeitsverhältnis erst nach Ablauf von 42 Monaten nach Beginn des Arbeitsverhältnisses ordentlich gekündigt werden konnte. Nach Ansicht des Gerichts hielt die Klausel einer AGB-Kontrolle nicht stand und war gem. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam. Dabei s

Dr. iur. Claudia Mareck
- 5. Dez. 2021
- 1 Min.
ASV: Gehirntumore und CED konkretisiert
Der Gemeinsame Bundesauschuss (GBA) hat am 16.12.2021 die Konkretisierung der Richtlinie Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung nach § 116b SGB V (ASV-RL) hinsichtlich der · Tumoren des Gehirns und der peripheren Nerven (Anlage 1.1 a) Tumorgruppe 7) · Chronisch entzündlichen Darmerkrankungen (Anlage 1.2 j)) beschlossen. Wir gehen davon aus, dass die Konkretisierungen zeitnah zugänglich sind. Wie immer treten sie erst nach Nichtbeanstandung durch das Bundesminis