Dr. iur. Claudia Mareck

8. Juni 20202 Min.

Ärztekammer Westfalen-Lippe fordert u.a. Insolvenzschutz und Erlösgarantien für Krankenhäuser und Au

Nach einer Presseinformation der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) vom 14.05.2020 soll die Gesundheitsversorgung stationär wie ambulant infektionsfest umgebaut werden. Hierfür hat der Vorstand der ÄKWL einstimmig einen 12-Punkte-Forderungskatalog verabschiedet:

„1. Wir brauchen eine Rückkehr der Gesundheitsversorgung zur Daseinsfürsorge, um auch in Krisenzeiten für die Patienten genügend ambulante und stationäre Kapazitäten vorzuhalten.
 

 
2. Wir brauchen eine weitestgehende Rückkehr zur „Normalität“ in der medizinischen Versorgung und müssen in der Bevölkerung das Vertrauen herstellen, wieder notwendige medizinische Untersuchungen durchführen zu lassen, ohne dass Sorge besteht, sich zu infizieren.
 

 
3. Wir brauchen Koordinationsstrukturen, die ein schnelles, abgestimmtes Handeln zwischen allen Beteiligten am Infektionsschutz ermöglichen bzw. unterstützen. Zu diesem Zweck sollte ein Versorgungsverbund Infektionskrankheiten in Westfalen-Lippe gegründet werden.
 

 
4. Wir brauchen eine dauerhafte Neuausrichtung unserer Krankenhäuser mit der Einrichtung von Quarantäne- und Isolationsbereichen.
 

 
5. Wir brauchen eine dauerhafte Neuausrichtung in der ambulanten Behandlung, um dauerhaft genügend ambulante Abstrich- und Behandlungsmöglichkeiten für Infektionspatienten zu schaffen und eine ausreichende und sichere ambulante Testung und Behandlung der Bevölkerung zu ermöglichen.
 

 
6. Wir brauchen für den ÖGD ein langfristiges Förderprogramm, das eine verbesserte personelle, finanzielle und strukturelle Ausstattung der Gesundheitsämter gewährleistet.
 

 
7. Wir brauchen verlässliche Versorgungsstrukturen für die Versorgung der sehr vulnerablen Gruppe der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen. Dafür sollten entsprechende Versorgungsverträge mit Rehabilitationseinrichtungen geschlossen werden.
 

 
8. Wir brauchen ausreichende Kapazitäten an intensivmedizinischer Versorgung mit Beatmungsmöglichkeit.
 

 
9. Wir brauchen ausreichend und schnell verfügbare Schutzmaterialien wie z. B. FFP2-Masken für Ärztinnen und Ärzte und die Gesundheitsberufe.
 

 
10. Wir brauchen einen umfassenden Insolvenzschutz für Krankenhäuser sowie Erlösgarantien, damit die Aufnahme, Verteilung und Verlegung von Patienten losgelöst von Erlösfragen erfolgen kann.
 

 
11. Wir brauchen einen finanziellen Schutzschirm des Landes für den Einsatz niedergelassener Ärztinnen und Ärzte sowie Ausgleichszahlungen der gesetzlichen Krankenkassen zur Absicherung der Praxen bei nachgewiesenen Umsatzrückgängen durch die Corona-Epidemie.
 

 
12. Wir brauchen ein Freiwilligenregister, um auch kurzfristig Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudentinnen und -studenten sowie weitere Gesundheitsberufe für einen flexiblen Einsatz in der Gesundheitsversorgung gewinnen zu können.“