Dr. med. Inken Kunze

21. Dez. 20191 Min.

Zweitmeinungsrichtlinie um Schulterarthroskopie erweitert

Mit Beschluss vom 22.11.2019 hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Zweitmeinungsrichtlinie erweitert. Künftig können Patienten auch für den Eingriff der Schulterarthroskopie eine Zweitmeinung einholen. Zur Erbringung der Zweitmeinung sind qualifizierte Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie oder Orthopädie oder Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie berechtigt. Bislang besteht ein Zweitmeinungsanspruch bei Operationen an den Gaumen-/oder Rachenmandeln (Tonsillektomie, Tonsillotomie) und bei der Entfernung der Gebärmutter (Hysterektomie).