Anna Katharina Jansen, LL.M. (MedR)

10. März 20201 Min.

KBV kündigt Richtlinie zur IT-Sicherheit in der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung an

Mit dem Digitale Versorgungsgesetz (kurz: DVG) verpflichtete der Gesetzgeber die Kassenärztliche und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KBZ bzw. KZBV), bis zum 30.06.2020 eine für Ärzte und Zahnärzte verbindlich geltende Richtlinie zur IT-Sicherheit in Praxen zu erlassen. Die Richtlinie legt die Anforderungen bzw. Maßnahmen fest, die eine Praxis zu treffen hat, um Störungen der informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse in der Praxis in Bezug auf deren Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität sowie Vertraulichkeit zu vermeiden.
 

 
Ab dem 30.06.2020 müssen die KBV und die KZV im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) darüber hinaus IT-Anbieter auf Antrag zertifizieren, wenn der Anbieter über die notwendige Eignung verfügt, um die Ärzte bei der Umsetzung der IT-Sicherheitsrichtlinie in ihrer Praxis zu unterstützen.
 

 
Aktuell fordert die KBV, dass die von den Ärzten zur Umsetzung der Richtlinie zu treffenden Investitionen von den Krankenkassen finanziert werden sollen. Es bleibt abzuwarten, ob diese Forderung erfüllt wird. Wir behalten das Thema für Sie im Auge und werden über Neuerungen berichten.
 
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