Dr. med. Stefan Hübel

22. Feb. 20201 Min.

Grober Behandlungsfehler aufgrund von Häufung von Behandlungsfehlern

Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat in seinem Urteil vom 10.12.2019 (Az. 11 O 309/11) im Rahmen eines Zahnarzthaftungsprozesses ein Schmerzensgeld von 10.000,- € zugesprochen. In seiner Urteilsbegründung verweist das sachverständig beratene Landgericht darauf, dass der Beklagte eine große Anzahl von Behandlungsfehlern sowie einen Aufklärungsfehler begangen habe. Der Beklagte hatte bei der Klägerin eine Teleskopprothese im Oberkiefer angefertigt. Im weiteren Verlauf der Behandlung mussten bei der Klägerin insgesamt sechs Zähne extrahiert werden, wobei fünf der Extraktionen der fehlerhaften Behandlung zugeschrieben wurden. Ursächlich hierfür war eine fehlerhafte Planung und Ausgestaltung der Teleskoparbeit, ferner wurde noch eine unterlassene parodontale und endodontische Behandlung inklusive nicht ausreichender Diagnostik festgestellt. Auch wurde die Klägerin nicht über die alternative Versorgungsmöglichkeit mit Implantaten aufgeklärt. In der Zusammenschau wertete das Gericht die große Anzahl von Behandlungsfehlern unter Mitberücksichtigung des Aufklärungsfehlers insgesamt als groben Behandlungsfehler mit der Folge der Beweislastumkehr bezüglich der entstandenen Schäden. Zusätzlich wertete das Gericht das Verhalten des Beklagten, der nach Vorlage von drei Sachverständigengutachten nach wie vor keinerlei Einsicht hinsichtlich des Vorliegens eines Behandlungsfehlers zeigte, zusätzlich schmerzensgelderhöhend.