Dr. med. Inken Kunze

6. Apr. 20201 Min.

GBA Beschlüsse im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 20.03.2020 und 27.03.2020 zahlreiche Beschlüsse gefasst, um zeitlich befristet eine Entlastung von Krankenhäusern und Praxen sowie eine Verminderung des Infektionsrisikos für Patienten im Rahmen der derzeitigen Pandemie mit SARS-CoV-2 zu bewirken. Um verfügbare personelle Ressourcen bei Pflegepersonal und Ärzten für die Patientenversorgung freizumachen, wurden Bürokratie und Dokumentationsvorgaben zur Qualitätssicherung auf ein unabdingbares Minimum reduziert, Abweichungen von der Mindestausstattung mit Intensivpflegepersonal in bestimmten komplexen Behandlungsbereichen gestattet oder bestimmte Maßnahmen zum Schutz von Patienten eingeführt, z.B. im Rahmen des Entlassmanagements, d. h. den Verordnungsmöglichkeiten von Krankenhäusern bei Entlassung von Patienten (z. B. betreffend häusliche Krankenpflege, spezialisierte ambulante Palliativversorgung, Soziotherapie, Heil- und Hilfsmittel, Arzneimittelverordnungen), beim Krankentransport oder bei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. So sind in folgenden Bereichen befristete Regelungen getroffen oder ausgesetzt worden:

  • Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie

  • Arzneimittel-Richtlinie

  • DMP-Anforderungen-Richtlinie

  • Geschäftsordnung des GBA

  • häusliche Krankenpflege-Richtlinie

  • Heilmittel

  • Hilfsmittel-Richtlinie

  • Krankentransport-Richtlinie

  • Krebsfrüherkennungs-Richtlinie

  • Qualitätssicherung

  • Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern

  • Soziotherapie-Richtlinie

  • spezialisierte ambulante Palliativversorgungs-Richtlinie

  • Zentrums-Regelunge

Die befristeten Sonderregelungen sollen Arztpraxen und Krankenhäusern angesichts von Personalengpässen und einer erhöhten Patientenzahl die notwendige Flexibilität und Handlungsfreiheit im Ressourceneinsatz geben und unbeabsichtigte negative Folgen vermeiden. Gleichermaßen soll auch das Infektionsrisiko für Patienten sowie für das ärztliche und pflegerische Personal bestmöglich verringert werden. Sämtliche Sonderregelungen finden Sie hier. Zudem wird eine ausführliche Zusammenfassung auf der Homepage von KMH Medizinrecht eingestellt.