Prof. Dr. iur. Pascal Becker-Wulf

Apr. 81 Min.

Cannabis-Legalisierung zum 01.04.2024

Das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis (CanG; wir berichteten bereits) hat am 22.03.2024 den Bundesrat passiert und ist zum 01.04.2024 in Kraft getreten. Damit ist seit dem 01.04.2024 der begrenzte Besitz von Cannabis (25g bzw. drei Cannabispflanzen) zulässig. Der Anbau durch Vereinigungen – sog. Cannabisvereinen – tritt zum 01.07.2024 in Kraft. Den Cannabis-Vereinen ist nach Erteilung einer behördlichen Erlaubnis der Anbau für den Eigenverbrauch ihrer Mitglieder erlaubt.

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