Dr. iur. Claudia Mareck

8. Juni 20201 Min.

Bundesrat sieht Nachbesserungsbedarf beim Patienten-Datenschutz-Gesetz

Im Rahmen der Beratung zum zweiten Pandemiegesetz am 15.05.2020 forderte der Bundesrat die stärkere Einbindung der Gesellschaft für Telematik, um einen effektiven Schutz der in der elektronischen Patientenakte (ePA) ab dem Jahr 2021 gespeicherten Daten zu gewährleisten. Der Gesetzesentwurf des Patienten-Daten-Schutzgesetzes – PSDG (wir berichteten) stelle hier zu einseitig auf die Pflicht der jeweiligen Anbieter der ePA ab. Für den Versicherten sei nicht erkennbar, wer im Falle eines Datenmissbrauchs oder -verlusts verantwortlich sei. Zudem sollten Versicherte auch ab dem Jahr 2022 bei ärztlichen Verordnungen die Wahl zwischen dem eRezept und der Verordnung auf Papier haben. Das PDSG wird der Bundesrat am 28.05.2020 erstmals beraten.
 
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