Dr. iur. Claudia Mareck

5. März 20201 Min.

PPR 2.0 als Ablösung für Pflegepersonaluntergrenzen

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Deutsche Pflegerat und die vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di haben das Pflegepersonalbemessungsinstrument PPR 2.0 entwickelt, im November 2019 in 44 Krankenhäusern getestet und im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 13.01.2020 vorgestellt. Damit soll eine am Patientenbedarf orientierte Personalausstattung und die gleichzeitige Abschaffung der Pflegepersonaluntergrenzen in der bisherigen Form erzielt werden. Kernstück ist der sog. Ganzhausansatz, der nicht die einzelnen Stationen, sondern das gesamte Krankenhaus in den Blick nimmt. Die PPR 2.0 stellen eine Interimslösung zur Bestimmung des Pflegepersonalbedarfs für die unmittelbare Patientenversorgung auf allen bettenführenden somatischen Stationen für Erwachsene im gesamten Krankenhaus dar. Sie teilen den Patienten Minutenwerte für die Pflege auf der Basis eines Grundwerts pro Patient pro Belegungstag zu. Zudem wird jedem neu aufgenommenen Patienten ein einheitlicher Fallwert zugewiesen. Grundwert und Fallwert bilden die Leistungen des Pflegedienstes ohne unmittelbaren Patientenbezug ab. Darüber hinaus wurde die individuelle tägliche Pflege in Kategorien für allgemeine und spezielle Pflege eingeteilt und für diese wiederum Unterkategorien (A1 bis A4 sowie S1 bis S4) gebildet. Die tägliche Einstufung der Patienten soll in hohem Maße aus den Routinedaten der Patientenakte ersehen werden können, so dass der Dokumentationsaufwand für die Pflege im Ergebnis geringer sein soll als der für die Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen. Im Rahmen der Vorstellung der PPR 2.0 im BMG wurden ebenfalls Eckpunkte zur Umsetzung übergeben. Das BMG muss nun prüfen, ob auf dieser Grundlage die Pflegepersonaluntergrenzen abgeschafft und die PPR 2.0 für die Krankenhäuser verpflichtend eingeführt werden. Daran würden sich dann auch die Personalbemessungen für die Pflegebudgetverhandlungen orientieren. Allerdings sind die PPR 2.0 insbesondere noch für die Bereiche Nachtdienst, Intensivstation und stationäre Behandlung von Kindern weiter zu entwickeln.