Dr. iur. Claudia Mareck

7. Dez. 20191 Min.

Neuer AOP-Katalog kommt 2021

Aktualisiert: 18. Jan. 2021

Mit dem MDK-Reformgesetz, welches am 01.01.2020 in Kraft tritt, wurde auch die Regelung zum ambulanten Operieren im Krankenhaus gemäß § 115b SGB V reformiert. Der aktuelle AOP-Katalog wurde seit dem Jahr 2005 nur unwesentlich überarbeitet. Hierin sieht der Gesetzgeber einen Grund, warum in Deutschland vergleichsweise häufig stationär statt ambulant operiert wird. Daher haben die Vertragsparteien auf Bundesebene bis zum 31.03.2020 ein gemeinsames wissenschaftliches Gutachten in Auftrag zu geben, das AOP-Leistungen (ambulante Operationen, stationsersetzende Eingriffe und stationsersetzende Behandlungen) konkret benennt und Fälle nach dem Schweregrad analysiert. Die Vergütung wird nach dem Schweregrad differenziert, um komplexere Fälle, die überwiegend in den Krankenhäusern erbracht werden, angemessen zu vergüten und für Krankenhäuser einen Anreiz für eine ambulante Leistungserbringung zu setzen. Entsprechend der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach § 116b SGB V soll eine gleichlaufende Vergütung für Krankenhäuser und Vertragsärzte erfolgen. Das Gutachten soll bestehende Leitlinien der medizinischen Fachgesellschaften einbeziehen und bis zum 31.03.2021 fertiggestellt sein. Die Vertragsparteien auf Bundesebene vereinbaren sodann bis zum 30.06.2021 auf der Grundlage des Gutachtens den neuen AOP-Katalog nebst Vergütung, welcher der Genehmigung durch das Bundesgesundheitsministerium bedarf. Für die Vergütung wird der EBM Ausgangspunkt sein unter ergänzender Berücksichtigung nichtärztlicher Leistungen, der Sachkosten sowie spezifischer Investitionsbedingungen. Um dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ besser gerecht zu werden, soll auch konkret angegeben werden, welche stationsersetzenden Behandlungen künftig ambulant erbracht werden können. Die AOP-Leistungen sollen alle zwei Jahre überarbeitet werden und sind der Prüfung durch den Medizinischen Dienst entzogen. Die aktuell geltende AOP-Vereinbarung wird bis zum Wirksamwerden der neuen Vereinbarung Bestand haben.

Die Überarbeitung des AOP-Katalogs hat sich mittlerweile auf den 31.01.2022 verschoben (wir berichteten).