Dr. iur. Claudia Mareck

5. Nov. 20192 Min.

Bundeskartellamt untersagt Krankenhausfusion in Gütersloh

Vertreter der Sankt-Elisabeth Hospital GmbH und der Klinikum Gütersloh GmbH sondierten seit Dezember 2018 die Möglichkeiten einer Kooperation mit dem Ergebnis einer angestrebten Fusion beider Häuser. Das Bundeskartellamt (BKartA) sah jedoch ausweislich einer Pressemeldung der Stadt Gütersloh vom 31.10.2019 keine Möglichkeit der Zusammenarbeit. Kartellrechtlich sei der Wettbewerb zwischen Krankenhäusern zu schützen, um die Qualität der medizinischen Versorgung aufrecht zu erhalten. Dies sei bei einer Fusion oder auch anderweitigen engen Kooperation der betroffenen Krankenhausträger gefährdet. Argumente wie beispielsweise der Abbau doppelt vorgehaltener Abteilungen, die Schaffung wirtschaftlich tragfähiger Strukturen oder die Verbesserung der Versorgungsqualität durch höhere Fallzahlen griffen im Ergebnis nicht durch.

Dieses Themas wird sich im Übrigen auch aktuell das Gesundheitsministerium NRW im Rahmen der Reform der Krankenhausplanung annehmen müssen. Denn auch das durch Minister Laumann in Auftrag gegebene Gutachten zur Weiterentwicklung der Krankenhausplanung (siehe unseren Beitrag vom 08.10.2019) empfiehlt grundsätzlich die Konzentration von stationären Leistungsangeboten. Die Häuser in Gütersloh zeigten sich überrascht von der Entscheidung des BKartA, zumal in den vergangenen Jahren dort kaum Fusionen untersagt wurden. Dies liegt in der Praxis allerdings nicht daran, dass sich die Vorgaben und Prüfungspunkte des BKartA geändert hätten, sondern dass geplante Fusionen bereits im Vorfeld umfassend kartellrechtlich geprüft werden und regelhaft nur die Krankenhausfusionen angemeldet werden, die kartellrechtlich unbedenklich sind und somit freigegeben werden. Der Konflikt zwischen planerisch gewünschter Bündelung von stationären Krankenhausleistungen und kartellrechtlichem Schutz des Krankenhauswettbewerbs ist weiterhin virulent und endet grundsätzlich zugunsten des Kartellrechts, welches als Bundesrecht Vorrang vor den landesrechtlichen Vorgaben der Krankenhausplanung hat.

Die Verfasserin dieses Beitrages hat aktuell zum Thema „Kartellrechtliche Fusionskontrolle im Krankenhausmarkt“ mit der Note summa cum laude promoviert und ist in diesem Bereich beratend tätig. Die Dissertation ist zur Veröffentlichung im NOMOS-Verlag, Schriftenreihe „Kartell- und Regulierungsrecht“, vorgesehen.