Dr. iur. Claudia Mareck

26. Juli 20191 Min.

Bedarfsplanung: Änderungen zur Weiterentwicklung in Kraft

Nach Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) zur Bedarfsplanungs-Richtlinie im Bundesanzeiger (BAnz AT 28.06.2019 B 6) sind die Anpassungen zur Bedarfsplanung mit Wirkung zum 30.06.2019 in Kraft getreten (wir berichteten im kmh kompakt; Ausgabe 05/2019). Die Kassenärztlichen Vereinigungen und Zulassungsausschüsse werden nun die neuen Verhältniszahlen sowie die Verteilung der Sitze arztgruppenspezifisch auswerten. Die Umsetzung muss innerhalb eines halben Jahres erfolgen, so dass ein Blick in die Ausschreibungsblätter zur Reaktivierung lohnt.
 
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