Dr. iur. Claudia Mareck

11. Mai 20191 Min.

TSVG: Einheitliche Information zu Sprechstundenzeiten

Die Kassenärztlichen Vereinigungen müssen im Internet in geeigneter Weise bundesweit einheitlich über die Sprechstundenzeiten der Vertragsärzte informieren. Die Informationspflicht wird zudem darauf ausgeweitet, die Versicherten über die Möglichkeiten des Zugangs von Menschen mit Behinderungen zur Versorgung (Barrierefreiheit) zu informieren.