Dr. iur. Claudia Mareck
11. Mai 20191 Min.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen müssen im Internet in geeigneter Weise bundesweit einheitlich über die Sprechstundenzeiten der Vertragsärzte informieren. Die Informationspflicht wird zudem darauf ausgeweitet, die Versicherten über die Möglichkeiten des Zugangs von Menschen mit Behinderungen zur Versorgung (Barrierefreiheit) zu informieren.