Dr. iur. Claudia Mareck

11. Mai 20191 Min.

TSVG: Ein Träger kann mehrere MVZ betreiben

Es wurde klargestellt, dass ein MVZ-Träger auch mehrere medizinische Versorgungszentren betreiben kann. In der Praxis wurde zum Teil gefordert, dass für jedes MVZ eine eigene GmbH gegründet werden muss. Dies entspricht jedoch nicht dem Willen des Gesetzgebers. Eine Gesellschaft kann Trägerin mehrerer MVZ sein.