Claudia Mareck

13. Juni 20171 Min.

KBV verabschiedet Acht-Punkte-Programm mit Vorschlägen zur Zusammenarbeit zwischen stationärem und a

Im Mai 2017 verabschiedeten die Delegierten der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ein Acht-Punkte-Programm zur Bundestagswahl. Enthalten sind insbesondere Vorschläge, wie die ambulanten und stationären Versorgungstrukturen an den sich ändernden medizinischen Bedarf angepasst werden können. Dabei rückt die fachärztliche Versorgung im Krankenhaus und in der Arztpraxis in den Mittelpunkt. Die KBV fordert nicht mehr kategorisch die Schließung von Krankenhäusern, sondern möchte diese in eine sektorenübergreifende fachärztliche Versorgung einbinden, ohne dabei die Standorte in Frage zu stellen. Allerdings fehlen weiterhin belastbare Zahlen zur stationären und ambulanten Bedarfsplanung. Auf einer solchen Grundlage könnte entschieden werden, in welcher Art und Weise die Kompetenzen von Fachärzten im Krankenhaus und niedergelassenen Ärzten zusammengeführt werden können. Ein Ansatzpunkt wäre das Belegarztsystem, welches nach dem Willen der KBV als kooperative und sektorenübergreifende Sicherstellung mit den Krankenhäusern ausgebaut werden soll. Die KBV sieht in ihrem Papier die ambulante Notfallversorgung als eindeutigen Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen z.B. über eine zentrale Hotline, die Patienten bei Bedarf rund um die Uhr telefonisch erreichen kann. Dort soll eine qualifizierte Ersteinschätzung erfolgen, gegebenenfalls in Kooperation mit den Rettungsleitstellen und anschließender Zuweisung an die richtige Versorgungsebene. Themen des Acht-Punkte-Programms sind ferner eine bessere Koordination medizinischer Leistungen, eine weitere Überarbeitung der Bedarfsplanung, die Stärkung von Kooperationen mit nichtärztlichen Gesundheitsberufen sowie die Unterstützungen von Ärzten bei der Niederlassung.