Claudia Mareck

13. Juni 20171 Min.

GBA schafft Übergangsregelungen zu Personalvorgaben bei Perinatalzentren

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Mitte Mai 2017 auf den Umstand reagiert, dass eine nicht unerhebliche Anzahl der Krankenhäuser die Personalvorgaben für die Intensivpflege von Frühgeborenen in Perinatalzentren nicht erfüllen kann. Hierzu wurde die Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL) angepasst. Können Krankenhäuser den grundsätzlichen Anforderungen nicht genügen, haben sie dies unverzüglich unter Angabe der konkreten Gründe dem GBA mitzuteilen. Sie dürfen bei Vereinbarung konkreter Schritte und Maßnahmen zur Erfüllung der Personalvorgaben sodann längstens bis zum 31.12.2019 von diesen abweichen. Kern der Neuregelung ist ein klärender Dialog zwischen Krankenhaus und dem durch das für die Qualitätssicherung zuständige Lenkungsgremium auf Landesebene. In diesem Rahmen soll eine Zielvereinbarung zu den konkreten Schritten, die zur Erfüllung der Personalanforderungen erforderlich sind, vereinbart werden. Näheres zum Inhalt der Zielvereinbarungen und den vorzulegenden Informationen regelt der neue § 8 QFR-RL. Es ist zudem vorgesehen, dass der GBA kurzfristig ein Muster zum Nachweis für die Erfüllung des Personalschlüssels beschließt, Maßgeblich ist eine dokumentierte Erfüllungsquote von mind. 95% aller Schichten des vergangenen Kalenderjahres. Der Beschluss wurde dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt erst nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.