Dr. med. Stefan Hübel
3. Feb. 20161 Min.
Das OLG Nürnberg hat in seinem Urteil vom 14.01.2016 (Az. 5 U 1412/14) nach Einholung eines universitären Sachverständigengutachtens und Anhörung des Sachverständigen festgestellt, dass beim Setzen von Implantat das Nichtverwenden einer Bohrschablone keinen Behandlungsfehler darstellt. Die Verwendung einer Bohrschablone ist nicht obligatorisch und bei gleichzeitiger Knochenaugmentation, wie im vorliegenden Fall, auch noch von geringem Nutzen.