Claudia Mareck

20. Dez. 20121 Min.

GBA: Paragraphenteil der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung kommt im März 2013

Ausweislich einer Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) vom 20.12.2012 wurde am 28.11.2012 das Stellungnahmeverfahren zum allgemeinen Paragraphenteil der neuen Richtlinie zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) beschlossen. Die Unterlagen wurden am 18.12.2012 an die stellunggebenden Beteiligten verschickt. Es ist vorgesehen, dass nach Auswertung der Stellungnahmen am 31.03.2013 der Paragraphenteil beschlossen werden kann. Darin wird festgelegt, welche Leistungserbringer in dem neuen Sektor als übergreifenden Versorgungsbereich tätig sein können und welche Qualitätsanforderungen erfüllt sein müssen.
 

 

 
Ferner ist von folgendem Verfahrensablauf auszugehen:
 

 
Im Laufe des Jahres 2013 wird der GBA voraussichtlich wenigstens eine Indikation vollständig bearbeiten und beschließen, so dass die Richtlinie nach und nach mit Leben gefüllt werden wird. Insofern gab Frau Dr. Klakow-Franck (unparteiisches Mitglied im Gemeinsamen Bundesausschuss) in einem Interview mit der Ärztezeitung vom 15.02.2013 an, dass es sich bei dieser ersten Indikation um eine der zahlungsmäßig relevantesten Tumorgruppen (Tumore des Magen-Darm-Traktes) handeln könnte oder aber um die Tuberkulose als seltene Erkrankung (vgl. Ärztezeitung vom 15.02.2013).
 

 

 
Damit werden voraussichtlich ab März 2013 die allgemeinen Regelungen zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung vorliegen, so dass sich niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser ab diesem Zeitpunkt damit beschäftigen können, welche Leistungskooperationen sie eingehen und wie diese zu gestalten sind. Denn die Leistungserbringung wird auch von der Bildung interdisziplinärer Teams abhängen. Voraussichtlich ist hierfür – anders wie beispielsweise für die von der Deutschen Krankenhausgesellschaft anerkannten Zentren – eine Zertifizierung nicht erforderlich.